Angemessene Wohnung beim Hartz IV Bezug

Wann ist eine Wohnung beim Bezug von ALG II 2 angemessen?

Die Kosten einer angemessenen Wohnung gehören zum Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 / ALG 2.
Der ALG II - Empfänger, dem die Wohnungskosten von der Hartz-IV-Behörde überwiesen werden, muss diese an den Vermieter weiterleiten.
Alternativ kann das Amt die Miete auch direkt an den Vermieter zahlen, wenn eine zweckentsprechende Verwendung durch den ALG 2 Empfänger nicht gewährleistet erscheint.

Angemessene Mietkosten, angemessene Miete

Die örtlichen Gegebenheiten sind entscheidend für die Frage nach der Angemessenheit der Miete. Eine - für das ganze Bundesgebiet - einheitliche Antwort auf die Frage, wann die Miete angemessen ist, kann es deshalb nicht geben, weil die Mieten in Deutschland je nach geografischer Lage stark unterschiedlich sind. In München etwa zahlt man für eine Wohung beispielsweise doppelt so viel wie im Ruhrgebiet.
Einen Anhaltspunkt für die Mietobergrenze gibt das Wohngeldgesetz (WoGG). Das Wohngeldgesetz berücksichtigt jedoch die am jeweiligen Ort marktüblichen Mieten; angemessen nach der Rechtsprechung der Sozialgericht ist ein Mietpreis im unteren (das ist nicht der unterste) Bereich der ortsüblichen Mieten. Am besten fragt man bei der ARGE nach, ehe man eine Wohnung anmietet.
In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass Mietschulden i.d.R. nicht übernommen werden, lediglich ausnahmsweise darlehensweise, wenn ansonsten Obdachlosigkeit droht

Angemessene Wohnungsgröße

Die Angemessenheit der Größe einer Wohnung spielt nicht die entscheidende Rolle wie die Angemessenheit der Höhe der Miete. Das bedeutet: findet man eine Wohnung, die größer als angemessen ist, deren Mietpreis aber einer in der Größe angemessenen Wohnung entspricht, so wird sich das Amt in aller Regel hiermit zufrieden geben.
zur Wohnungsgröße gelten die aus dem früheren Sozialhilferecht übernommenen Regelwerte:
45m² sind für eine, 60m² für zwei Personen angemessen. Jeder weitere in der Wohnung lebende Person kann einen zusätzlichen Wohnraum von 15m² beanspruchen; das gilt allerdings nicht für Kinder im Babyalter.
Die angebenen Wohnunggrößen gelten nur für Mietwohnungen. Für Eigentumswohnungen und Eigenheime des Arbeitslosengeld 2 Empfängers gelten für die Frage der Angemessenheit andere Werte.

Angemessenheit in Bezug auf die Ausstattung der Wohnung

Es geltend die allgemeinen Standards. Eine Wohnung muss in ihrer Ausstattung den örtlichen und sozialen Gegebenheiten, d.h. Standards, entsprechen. Also: eine Wohnung mit einer Geimeinschaftstoilette für mehrer Wohnungen braucht heutzutage niemand mehr hinzunehmen.

U 25

ALG II Empfänger, die das 25 Lebensjahr noch nicht erreicht haben, steht kein Anspruch auf Kosterübernahme für eine eigene Wohnung zu. Die Kosten für eine eigenen Wohnung werden bei den unter 25jährigen Hartz-IV-Empfängern nur noch übernommen, wenn
- gravierende soziale Gründe gegeben sind und ein Verbleiben in der elterlichen Wohunung deshalb unzumutbar ist.
- aus beruflichen Gründen ein Umzug erforderlich ist oder
- oder ein ähnlich gravierender Grund gegeben ist.
Wichtig: der Antrag auf Übernahme der Kosten für eine eigene Wohnung muss vor dem Auszug gestellt werden!

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