Regelbedarf

Was ist der Regelbedarf?

Die individuelle Sozialhilfe, d.h. die laufende Hilfe zum Lebensbedarf, berechnen wir nach folgendem Schema:

Antwort: Grundsätzlich alles, soweit es nicht ausdrücklich im Gesetz als anderer Bedarf eingestuft ist. Beispiele: Lebensmittel; Kleidung; Hausrat; Haushaltsgegenstände; Strom, Wasser, Gas (es sei denn, es handelt sich um Heizkosten); Reparaturkosten z.B. von Kühlschrank, Waschmaschine; Fahrrad; Freizeitausgaben, wie Kino, Spielzeug; Friseurkosten; Kontoführungskosten; Zuzahlungen für Arztbesuche oder Arzneimittel;

Die Höhe der Regelsätze wird durch die Regelsatzverordnung gem. § 40 SGB XII geregelt.

Der Eckregelsatz für den Haushaltsvorstand oder für Alleinstehende beträgt 364 Euro bundeseinheitlich.
Der Eckregelsatz für Haushaltsangehörige beträgt
bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 215 bzw. 251 Euro,
ab der Vollendung des 14. Lebensjahres somit 287 Euro.

Haushaltsangehörende erwachsene Kinder erhalten 291 Euro.

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