Hilfe zum Lebensunterhalt
Die Sozialhilfe als Hilfe zum Lebensunterhalt, HzL
ist eine subsidiäre Leistung.
Die Hilfe zum Lebensunterhalt als Sozialhilfe steht nur denjenigen Bedürftigen zu, die aufgrund anderer Rechtsvorschriften sonst keine Leistungen erhalten - also weder Arbeitslosengeld II (als erwerbsfähige Personen im Alter von 15 bis 65 Jahren ) noch Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (als 65-Jährige oder Ältere bzw. als dauerhaft voll Erwerbsgeminderte). Arbeitslosengeld II und Grundsicherungsleistungen gehen also vor.
Also steht Hilfe zum Lebensunterhalt denjenigen Menschen im erwerbsfähigen Alter zu, für die vorübergehend keine Erwerbstätigkeit möglich ist, z.B. wegen Erwerbsminderung, längerfristiger Krankheit oder weil sie in einer Einrichtungen leben und betreute werden.