Abgrenzung Sozialhilfe - Hartz 4 (ALG 2)

Die Gewährung von Sozialhilfe ist von dem Bezug von ALG II zu unterscheiden und abzugrenzen.

Hartz 4 / ALG 2

Arbeitslosengeld II (Hartz 4) oder sonstige Leistungen nach dem SGB II erhalten bedürftige Personen, die zwischen 15 und 65 Jahre alt und erwerbsfähig sind. Dazu gehören somit alle bisherigen arbeitsfähigen Sozialhilfeempfänger. Ihre Familienangehörigen, die selbst nicht erwerbsfähig sind und mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben, erhalten Sozialgeld.

Grundsicherung / Sozialhilfe

Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII erhält bei Bedürftigkeit, wer 65 Jahre oder älter oder im Sinne des Rentenrechts auf Dauer voll erwerbsgemindert ist. Hilfe zum Lebensunterhalt als Sozialhilfe nach dem SGB XII erhalten Menschen, die sonst bei Bedürftigkeit keine Leistungen erhalten. Das sind z.B. Zeitrentner, in Einrichtungen betreute Menschen, längerfristig Erkrankte usw.

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Hartz 4
Grundsicherung

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