Sozialgesetzbuch (SGB ) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung -


Erstes Kapitel: Allgemeine Vorschriften - Zweiter Abschnitt: Berechtigte

§17 Von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer
Von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer sind Personen, die

1. versicherungspflichtig beschäftigt sind,

2. alsbald mit der Beendigung der Beschäftigung rechnen müssen und

3. voraussichtlich nach Beendigung der Beschäftigung arbeitslos werden.


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