|
|
Sozialgesetzbuch (SGB ) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung -Sechstes Kapitel: Leistungen an Träger - Fünfter Abschnitt: Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen§262 Vergabe von Arbeiten
Ist bei der Durchführung einer Maßnahme die Vergabe eines öffentlichen Auftrags an ein Wirtschaftsunternehmen vorgesehen, kann die Zuweisung geförderter Arbeitnehmer nichtdiskriminierend für alle Bewerber als vertragliche Nebenbedingung aufgenommen werden.zurück
|
|
|
|