Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung -


8. Kapitel: Finanzierung - Dritter Abschnitt: Verwendung und Verwaltung der Mittel

§259 Mittel der Krankenkassen
Die Mittel der Krankenkasse umfassen die Betriebsmittel, die Rücklage und das Verwaltungsvermögen.

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