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Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe -Eingliederungshilfe für behinderte Menschen§54 Leistungen der Eingliederungshilfe
(1) Leistungen der Eingliederungshilfe sind neben den Leistungen nach den §§ 26, 33, 41 und 55 des Neunten Buches insbesondere
1. Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung, insbesondere im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht und zum Besuch weiterführender Schulen einschließlich der Vorbereitung hierzuzurück
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