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Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe -Hilfen zur Gesundheit§51 Hilfe bei Sterilisation
Bei einer durch Krankheit erforderlichen Sterilisation werden die ärztliche Untersuchung, Beratung und Begutachtung, die ärztliche Behandlung, die Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln sowie die Krankenhauspflege geleistet.zurück
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