Sozialgesetzbuch (SGB ) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung -


Erstes Kapitel: Allgemeine Vorschriften - Zweiter Abschnitt: Berechtigte

§13 Heimarbeiter
Arbeitnehmer im Sinne dieses Buches sind auch Heimarbeiter (§ 12 Abs. 2 des Vierten Buches).

zurück
Tausch-Buecher.de