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Sozialgesetzbuch (SGB ) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung -Erstes Kapitel: Allgemeine Vorschriften - Zweiter Abschnitt: Berechtigte§13 Heimarbeiter
Arbeitnehmer im Sinne dieses Buches sind auch Heimarbeiter (§ 12 Abs. 2 des Vierten Buches).zurück
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