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Sozialgesetzbuch (SGB) Siebtes Buch (VII) - Gesetzliche Unfallversicherung3. Kapitel: Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalls - 1. Abschnitt: Heilbehandlung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - 4.Unterabschnitt: Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemei§42 Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten
Haushaltshilfe und Leistungen zur Kinderbetreuung nach § 54 Abs. 1 bis 3 des Neunten Buches werden auch bei Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft erbracht.zurück
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