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Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die SozialversicherungErster Abschnitt: Grundsätze und Begriffsbestimmungen - Arbeitsentgelt und sonstiges Einkommen§16 Gesamteinkommen
Gesamteinkommen ist die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts; es umfaßt insbesondere das Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommenzurück
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