Sozialgesetzbuch (SGB ) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung -


Viertes Kapitel: Leistungen an Arbeitnehmer- Achter Abschnitt: Entgeltersatzleistungen - Arbeitslosengeld: Regelvoraussetzungen

§118 a Ehrenamtliche Betätigung
Eine ehrenamtliche Betätigung schließt Arbeitslosigkeit nicht aus, wenn dadurch die berufliche Eingliederung des Arbeitslosen nicht beeinträchtigt wird.

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