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Bundessozialhilfegesetz
in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. März 1994 (BGBl. I S. 646, 2975), zuletzt geändert durch Artikel 51 der Achten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304)
Abschnitt 1 Allgemeines
§1 Inhalt und Aufgabe der Sozialhilfe
§2 Nachrang der Sozialhilfe
§3 Sozialhilfe nach der Besonderheit des Einzelfalles
§3 a Vorrang der offenen Hilfe
§4 Anspruch auf Sozialhilfe
§5 Einsetzen der Sozialhilfe
§6 Vorbeugende Hilfe, nachgehende Hilfe
§7 Familiengerechte Hilfe
§8 Formen der Sozialhilfe
§9 Träger der Sozialhilfe
§10 Verhältnis zur freien Wohlfahrtspflege
Abschnitt 2 Hilfe zum Lebensunterhalt Unterabschnitt 1 Personenkreis, Gegenstand der Hilfe
§11 Personenkreis
§12 Notwendiger Lebensunterhalt
§13 Übernahme von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen
§14 Alterssicherung
§15 Bestattungskosten
§15 a Hilfe zum Lebensunterhalt in Sonderfällen
§15 b Darlehen bei vorübergehender Notlage
§16 Haushaltsgemeinschaft
§17 Beratung und Unterstützung
Abschnitt 2 Hilfe zum Lebensunterhalt Unterabschnitt 2 Hilfe zur Arbeit
§18 Beschaffung des Lebensunterhalts durch Arbeit
§18 a Modellvorhaben zur Verbesserung der Zusammenarbeit mit den Arbeitsämtern
§19 Schaffung von Arbeitsgelegenheiten
§20 Besondere Arbeitsgelegenheiten
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