Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe -


Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

§43 Besonderheiten bei Vermögenseinsatz und Unterhaltsansprüchen
(1) Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartners sowie des Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft, die dessen Bedarf nach diesem Buch übersteigen, sind nach den §§ 19 und 20 Satz 1 zu berücksichtigen

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