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Sozialgesetzbuch (SGB ) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung -Viertes Kapitel: Leistungen an Arbeitnehmer- Siebter Abschnitt: Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - Besondere Leistungen: Ausbildungsgeld§107 Bedarf bei Maßnahmen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen
Als Bedarf werden bei Maßnahmen in einer Werkstatt für behinderte Menschen im ersten Jahr 57 Euro monatlich und danach 67 Euro monatlich zugrunde gelegt.zurück
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