Sozialgesetzbuch (SGB ) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung -


Viertes Kapitel: Leistungen an Arbeitnehmer- Neunter Abschnitt: Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft - Grundsätze

§209 Anspruch
Arbeitnehmer in der Bauwirtschaft haben

1. Anspruch auf Wintergeld

a) in der Förderungszeit zur Abgeltung witterungsbedingter Mehraufwendungen für geleistete Arbeitsstunden (Mehraufwands-Wintergeld) und

b) in der Schlechtwetterzeit als Zuschuss zu einer Winterausfallgeld-Vorausleistung (Zuschuss-Wintergeld),

2. Anspruch auf Winterausfallgeld bei witterungsbedingtem Arbeitsausfall in der Schlechtwetterzeit im Anschluss an eine Winterausfallgeld-Vorausleistung,

wenn die allgemeinen Förderungsvoraussetzungen und die besonderen Anspruchsvoraussetzungen der einzelnen Leistungen erfüllt sind.


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