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Sozialgesetzbuch (SGB ) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung -Viertes Kapitel: Leistungen an Arbeitnehmer- Neunter Abschnitt: Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft - Grundsätze§209 Anspruch
Arbeitnehmer in der Bauwirtschaft haben
1. Anspruch auf Wintergeld
a) in der Förderungszeit zur Abgeltung witterungsbedingter Mehraufwendungen für geleistete Arbeitsstunden (Mehraufwands-Wintergeld) und
b) in der Schlechtwetterzeit als Zuschuss zu einer Winterausfallgeld-Vorausleistung (Zuschuss-Wintergeld),
2. Anspruch auf Winterausfallgeld bei witterungsbedingtem Arbeitsausfall in der Schlechtwetterzeit im Anschluss an eine Winterausfallgeld-Vorausleistung,
wenn die allgemeinen Förderungsvoraussetzungen und die besonderen Anspruchsvoraussetzungen der einzelnen Leistungen erfüllt sind.zurück
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