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Unterhaltsrecht allgemein Hier kann über die sonstigen Themen und Fragen des Unterhaltsrechts diskutiert werden.

Umfrageergebnis anzeigen: Zahlung KiUG über HarzIV oder durch Lohnsteuerklassenwechsel und Ersparnisse
ja,HarzIV 0 0%
nein ohne HarzIV 2 100,00%
Teilnehmer: 2. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen

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  #1  
Alt 18.06.2009, 16:13
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Registriert seit: 17.06.2009
Beiträge: 2
Lächeln Zahlung von Kindesunterhalt bei HarzIV

Liebe Forengemeinde,
mein Mann und ich sind dabei einen Antrag auf harzIV zu stellen. Mein Mann verdient ca. 1200 Euro im Monat, muss aber KiUhg für seine 13 jährige Tochter bezahlen( Titel ist vorhanden). Dies war all die Jahre auch kein Problem da ich ja auch noch gearbeitet hab. Nun meine Frage, im JobCenter sagte man uns, dass wir auch einen Anspruch auf HarzIV von ca. 170 Euro haben und der Unterhalt für das Kind auch noch drauf kommt. Muss man den Unterhalt später, falls es uns finanziell in diesem Leben noch einmal besser geht, dann zurückzahlen? Wir wollen uns natürlich nicht so verschulden, denn es sind immerhin 318 Euro pro Monat für das Kind, das läppert sich schnell auf eine utopische Summe zusammen. Daher ziehen wir eine Änderung der Lohnsteuerklassen vorerst in Erwägung in der Hoffnung, dass ich auch schnell wieder eine Arbeit finde. Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus. Vielen Dank
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  #2  
Alt 18.06.2009, 17:41
Benutzerbild von Grubenpony
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.218
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Zitat:
Zitat von AnnaMay115 Beitrag anzeigen
Nun meine Frage, im JobCenter sagte man uns, dass wir auch einen Anspruch auf HarzIV von ca. 170 Euro haben und der Unterhalt für das Kind auch noch drauf kommt. Muss man den Unterhalt später, falls es uns finanziell in diesem Leben noch einmal besser geht, dann zurückzahlen?
Ihr bekommt den Unterhalt nicht von der Arge, der Unterhalt wird nur VOR Anrechnung des Einkommens rechnerisch abgezogen, so dass euer ALGII-Anspruch höher ausfällt. Bezahlen müsst ihr den Unterhalt weiterhin alleine.

Zitat:
Daher ziehen wir eine Änderung der Lohnsteuerklassen vorerst in Erwägung in der Hoffnung, dass ich auch schnell wieder eine Arbeit finde.
Ich weiß jetzt nicht, was damit gemeint ist, aber dein Mann MUSS die günstigere Lohnsteuerklasse nehmen bzw. behalten, wenn du nicht arbeitest.
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  #3  
Alt 18.06.2009, 18:28
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.06.2009
Beiträge: 2
Lächeln KiUhG Zahlung bei Harz4

Vielen Dank für die Antwort, wenn ich die Antwort richtig verstanden habe, ist es so, dass der zuzahlende Unterhalt an das Kind, vom Gehalt meines Mannes für den Ausgangsbetrag, vor der Berechnung in Abzug gebracht wird und sich daher unser Familieneinkommen reduziert. Es ist also NICHT zurückzuzahlen später und wird nicht gesondert gezahlt an uns, damit wir es an das Jugendamt witerleiten. Wegen der Lohnsteuerklassen bin ich davon ausgegangen, dass es uns frei gestellt wird, die Lohnsteuerklassen, die wir im Moment haben 4/4, zu behalten, oder zu ändern. So weit ich es richtig verstanden habe, würde bei der Änderung in 3/5 der Anspruch auf Harz4 wegfallen. Somit brauche ich keinen Antrag mehr zu stellen, da nichts dabei raus kommt. Sorry, ich habe noch nie mit diesen Institutionen zu tun gehabt, aber irgendwann trifft es wohl fast jeden. Danke nochmal für die Auskünfte, leider ist man sehr unbeholfen, man wächst da wohl rein. Viele Grüße
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Stichworte
kindesunterhalt, rückzahlung von kiuhg, zahlung von kiuhg

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