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Unterhaltsrecht allgemein Hier kann über die sonstigen Themen und Fragen des Unterhaltsrechts diskutiert werden.

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  #1  
Alt 20.08.2010, 07:58
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Hallo,
vieleicht kann mir hier jemand helfen.
Ich bin seit 1997 geschieden und habe zwei Kinder. Meine Tochter hat ihren Weg gemacht. Mein Sohn (20 Jahre) ist leider von der Arbeit nicht angetan und lebt so in den Tag. Er wohnt zur Zeit bei der Mutter und bekommt jetzt mit seiner Freundin eine Wohnung vom Sozielamt (Hartz IV).
Er hatte schon einige Arbeitsstellen soe wie eine Lehrstelle, alles abgebrochen.
Jetzt bekomme ich von meiner geschiedenen Frau einen Brief, dass ich doch die hälfte der Krankenkassenbeiträge für meinen Sohn zahlen soll.
Ist das so?
Mit freundlichen Grüßen
csd2001
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  #2  
Alt 20.08.2010, 08:52
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Mir ist zwar nícht klar warum der 20 jährige arbeitsscheue Sohn einfach eine Wohnung vom Amt bezahlt bekommt, aber wenn es aus welchen Gründen auch immer so ist dann ist er doch als Hartz IV Bezieher vom Staat gratis krankenversichert.
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  #3  
Alt 20.08.2010, 09:02
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Danke für die schnelle Antwort.
Aber wie sieht es aus wenn er noch bei meiner geschiedenen Frau Wohnt?
mfg
csd2001
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  #4  
Alt 20.08.2010, 09:14
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Zitat:
Zitat von csd2001 Beitrag anzeigen
Danke für die schnelle Antwort.
Aber wie sieht es aus wenn er noch bei meiner geschiedenen Frau Wohnt?
mfg
csd2001
Dann ist er, sofern sie selbst gesetzlich versichert ist, bei ihr familienversichert bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres (§ 10 SGB V).
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #5  
Alt 20.08.2010, 09:14
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Noch als Zusatz.
Meine geschiedene Frau und ich sind Privatversichert.
mfg
csd2001
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  #6  
Alt 20.08.2010, 09:15
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Zitat:
Zitat von csd2001 Beitrag anzeigen
Noch als Zusatz.
Meine geschiedene Frau und ich sind Privatversichert.
mfg
csd2001
Dann muss für ihn KV/PV bezahlt werden.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #7  
Alt 20.08.2010, 09:35
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Das heißt also es müssen die Eltern bezahlen. Aber wer?
Da wo er wohnt oder beide.
mfg
csd2001
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  #8  
Alt 20.08.2010, 10:28
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Die Eltern müssen die KV bezahlen, sofern er einen Unterhaltsanspruch hat, den dürfte er aber als in den Tag lebender 20 jähriger nicht mehr haben.
Somit müsste er diese KV eigentlich selber bezahlen.
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  #9  
Alt 20.08.2010, 10:37
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Grundsätzlich sind beide Elternteile unterhaltspflichtig bis zu einem Berufsabschluß.
Voraussetzung dafür ist daß der Sohn auch zielstrebig daran arbeitet.

Ob der Sohn seinen Unterhalt durch Faulheit verwirkt hat ist vom grünen Tisch schwer zu beurteilen. Er ist erst 20 und da holen manchmal Zöglinge noch mal neu Luft.

Da ihr als Privatversicherte vermutlich hinreichend leistungsfähig seit erscheint doch der Vorschlag der Kindesmutter jetzt erstmal die Hälfte der Versicherung zu übernehmen vernünftig. Zahlst du denn jetzt auch Unterhalt?
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  #10  
Alt 20.08.2010, 11:09
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Unterhalt zahle ich nicht mehr. Wie ich weiß ist Unterhalt bis zum 27igsten Lebensjahr zu zahlen.... Wenn er eine Berufsausbildung ausübt.
Mein Sohn hatte schon einige Arbeitstellen und eine Lehrstelle, aber wie schon gesagt keine Lust.
Mein Sohn wurde von seiner Mutter seeeeeehr verwöhnt, hat alles bekommen, nun ist klar es sollte so weiter laufen. Das sehe ich aber nicht ein.
mfg
csd2001
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