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Unterhaltsrecht allgemein Hier kann über die sonstigen Themen und Fragen des Unterhaltsrechts diskutiert werden.

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  #1  
Alt 27.02.2010, 16:09
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Beiträge: 1
Frage Vaterschaftsanerkennung, Kind schon fast 2 Jahre alt.

Ich bin wirklich ein bisschen verzweifelt und hoffe hier kann mir geholfen werden.

Ich habe heute einen Brief vom Jugenamt bekommen, in dem mir mitgeteilt wird, das das Jugenamt die Interessen eines Kindes vertritt, das 06/2008 geboren ist.
Die Mutter hätte mich als Vater angegeben und ich soll jetzt die Vaterschaft anerkennen, oder es würde vor Gericht gehen.

Der Nachname des Kindes, passt zu einer kurzen Affäre, die ich vor gut 2 Jahren hatte. Seitdem hatte ich aber keinerlei Kontakt mehr zu dieser Frau.

Ich will mich ja garnicht vor etwas drücken oder so, es kann ja sein, das aus dieser doch sehr kurzen Affäre, ein Kind entstanden ist, da wir unverhüteten Sex hatten.

Ich weiß jetzt garnicht was ich tun soll!!! HILFE!!!!

Wenn ich die Vaterschaft anerkenne, wie geht es dann weiter?

Ich habe doch nicht nur Pflichten, sonder auch Rechte,oder?
Wo waren meine Rechte die letzten 2 Jahre? Habe ja heute erst von einem Kind erfahren.

Weiter frage ich mich, wie soll mein Leben weitere gehen. Ich lebe inzwischen mit einer anderen Frau in einem eheähnlichem Verhältniss und wir beziehen beide Hartz4 zusammen. Das sind mit Miete usw. für meine Freundin und mich ca 1100 Euro. Davon muss Miete gezahlt werden, Strom usw. Wir leben also bereits am MINIMUM!!! Wie soll ich davon 300 € Unterhalt oder so zahlen?

Dann lese ich überall, Unterhalt verjährt nie! Heißt das, ich muss jetzt die letzten 2 Jahre rückwirkend zahlen, obwohl ich garnichts von einem Kind wußte???

Muss ich für die Mutter auch was zahlen? Die hat noch nie in ihrem Leben gearbeitet und lebt auch von Harz4 denke ich.

Ich bin völlig Mittellos! Droht mir jetzt auch noch der Knast???

Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir schnell ein paar meiner Fragen beantworten könntet!

Vielen Dank schonmal!!!

LG

Ein verzweifelter Mann
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  #2  
Alt 27.02.2010, 16:31
Benutzerbild von Grubenpony
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.218
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Zuerst einmal würde ich die Ruhe bewahren und auf keinen Fall die Vaterschaftsanerkennung ohne Vaterschaftstest unterschreiben. Das treibt zwar ggf. die Kosten in die Höhe, sollte sich die Vaterschaft bestätigen, aber darauf kommt es auch nicht an. Dem Jugendamt kurz und sachlich mitteilen, dass man von der Vaterschaft keine Kenntnis hat und auch Zweifel an derselben, dann nimmt das Ding seinen Lauf und der Test wird dann ggf. gerichtlich angeordnet.

Unterhaltsansprüche für die Vergangenheit können nicht geltend gemacht werden, ggf. läuft der Anspruch des Kindes also ab jetzt. Für den Fall der Fälle kann es nichts schaden, ein wenig Geld zur Seite zu legen, sollte sich die Vaterschaft bestätigen, kann man seinen Verpflichtungen nachkommen, sollte sich keine Vaterschaft ermitteln lassen, hat man etwas Geld gespart für den nächsten Urlaub.

Ach, stimmt ja, ALGII-Bezug, dann bist du ggf. ohnehin zwar in der Unterhaltspflicht, aber nicht leistungsfähig. Also ganz ruhig und abwarten.
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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  #3  
Alt 27.02.2010, 16:35
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.218
Standard

Übrigens, die Affäre mit der fraglichen Frau müsste schon im Herbst 2007 gewesen sein, damit eine Vaterschaft in Frage kommt, da kommen deine geschätzen 2 Jahre nicht ganz hin.
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  #4  
Alt 28.02.2010, 09:56
Benutzerbild von holly8
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 06.07.2009
Beiträge: 466
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Zitat:
Zitat von Grubenpony Beitrag anzeigen
Zuerst einmal würde ich die Ruhe bewahren und auf keinen Fall die Vaterschaftsanerkennung ohne Vaterschaftstest unterschreiben. Das treibt zwar ggf. die Kosten in die Höhe, sollte sich die Vaterschaft bestätigen, aber darauf kommt es auch nicht an. Dem Jugendamt kurz und sachlich mitteilen, dass man von der Vaterschaft keine Kenntnis hat und auch Zweifel an derselben, dann nimmt das Ding seinen Lauf und der Test wird dann ggf. gerichtlich angeordnet.
Da muss ich Grubenpony Recht geben. Schließlich ist es lange her und du kanntest die Frau nicht. Es muss also nicht unbedingt dein Kind sein.
Wäre ich ein Mann, würde ich in einem solchen Fall (ONS) immer einen Test machen.
__________________
Gruß holly
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  #5  
Alt 28.02.2010, 18:50
Benutzerbild von HARKE
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 13.02.2010
Ort: Weltstadt an der Küste
Beiträge: 276
Daumen runter

ein prozess wäre der idealfall denn bei einem prozess würde ein vaterschaftstest gemacht werden der rechtsverbindlich ist.
wenn sich herausstellt das du nicht der erzeuger bist, ist das für dich doch nur positiv.

wieso kommt die frau den nun auf dich bzw. das jugendamt auf dich zu, was war die anderen 2 jahre denn los. ist der eventuell der ex partner der frau weg, weil er u.u. wind bekommen hat das es ein kukukskind ist ? ?

das amt sucht natürlich nach angaben der mutter nach möglichen unterhaltspflichtigen, und da werden mitunter schon mal alte kontakte aufgewärmt.


HARKE
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# LEBEN UND LEBEN LASSEN #
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