Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Unterhalt - Unterhaltsrecht > Unterhaltsrecht allgemein

Unterhaltsrecht allgemein Hier kann über die sonstigen Themen und Fragen des Unterhaltsrechts diskutiert werden.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 09.01.2012, 09:39
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.01.2012
Beiträge: 3
Standard Vater Student, nicht verheiratet

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage zum Unterhaltsrecht.
Im August bekommen meine Freundin (dann 26) und ich (dann 25) unser erstes Kind. Wir sind nicht verheiratet und beide noch Studenten, uns fehlt im August wahrscheinlich beiden nur noch das Praxissemester.
Unser derzeitiger Plan sieht vor, dass ich (der Vater) mein Praxissemester ab September wie gewohnt abhalten werde und mein Studium im Januar somit abschließen werde, während meine Freundin das Kind betreut. Danach werde ich dann das dann 1/2-jährige Kind betreuen und meine Freundin ihr Studium abschließen.

Zur Zeit bekomme ich BAföG um mein Studium zu finanzieren, allerdings mit Förderungshöchstdauer August 2012, zufälligerweise der Geburtsmonat unseres Kindes. Ich habe schon eine Mail an das BAföG-Amt geschrieben ob sie die Höchstdauer vor dem neuen Hintergrund verlängern, jedoch noch keine Antwort erhalten. Allerdings stellt sich mir die Frage, wie ich den Unterhalt für das Kind, und auch für meine Freundin zahlen kann. Wir sind ein glückliches Paar, wohnen aber noch nicht zusammen, wollen das auch aus mehreren Gründen erstmal so beibehalten, voraussichtlich zumindest bis wir beide fertig studiert haben. Kann ich als Student also Sozialleistungen oder Unterhaltsvorschuss beantragen?

Ich hoffe ihr könnte mir ein wenig helfen und mir ein paar Tipps geben. Vielen Dank im Voraus.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 09.01.2012, 10:09
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 19.08.2009
Beiträge: 4.208
Standard

Die Kindesmutter kann Unterhaltsvorschuss beantragen, der bei dir als Schuld aufläuft.

Warum leistet ihr euch den Luxus von zwei Wohnungen wo beide kein Einkommen haben?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 09.01.2012, 10:27
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.01.2012
Beiträge: 3
Standard

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Vom Unterhaltszuschuss habe ich auch schon gelesen, das wäre quasi unser "Notnagel", in erster Linie möchte ich ja für das Kind aufkommen, und ich möchte auch sobald wie möglich selbst arbeiten um Geld für die Familie zu verdienen.

2 Wohnungen, ja das ist eine schwierige Geschichte. Bei uns ging alles ziemlich schnell, also, dafür dass wir jetzt ein Kind bekommen sind wir noch nicht sehr lange zusammen. Wobei wir vorher viel über den Kinderwunsch gesprochen haben und uns bewusst dafür entschieden haben. Durch die Erfahrungen aus dem eigenen Elternhaus sind wir jedoch ziemlich geprägt und haben Ängste uns zu sehr auf etwas zu fixieren um dann später weggestoßen (von den eigenen Eltern vor die Türe gesetzt) zu werden. Wir lieben uns, wir wollen zusammen bleiben, haben aber Angst dass ein Kind, eine gemeinsame Wohnung und eine eventuelle Hochzeit zu viel auf einmal wäre,.. Verlustängste spielen da eine große Rolle. Wir wissen zwar dass der andere es genauso ernst meint, aber diese Erfahrungen von früher sind doch sehr prägend. Deswegen wollen wir es durch 2 getrennte Wohnungen langsamer angehen lassen, damit jeder noch ein wenig seinen Rückzugsraum hat.
Das ist eine schwierige Geschichte, deren Gründe für uns selbst nicht allzu einfach zu greifen und zu begreifen sind, aber ich hoffe ich konnte sie dir ein wenig näherbringen und du verstehst die Lage.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 09.01.2012, 10:31
pAp pAp ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.11.2008
Ort: NRW
Beiträge: 998
Standard

Zitat:
Zitat von mpumpe Beitrag anzeigen
Die Kindesmutter kann Unterhaltsvorschuss beantragen, der bei dir als Schuld aufläuft.
Als Student ist er wohl kaum leistungsfähig, dalaufen keine Schulden auf.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 09.01.2012, 12:40
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 2.745
Standard

Wieso laufen da keine Schulden auf? Die UVG-Stelle holt sich das Geld doch zurück. Darum heißt es doch Vorschuss.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 09.01.2012, 12:46
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.01.2012
Beiträge: 3
Standard

Ich habe es bisher auch so verstanden, dass es als Vorschuss gewährt wird, dann aber sobald ich Geld verdiene zurückgezahlt werden muss, es also Schulden sind.

Gut, wenn ich für den Unterhalt nicht aufkommen kann, beantragen wir (die Kindsmutter) Unterhaltsvorschuss. Aber ich WILL ja aufkommen, was kann ich also eurer Meinung dafür tun, dass ich auch während meines letzten Semesters für das Kind aufkommen kann? BAföG scheint wegzufallen, wobei ich hier wie gesagt noch auf die Antwort warte, ob die Förderungshöchstdauer in meinem besonderen Fall hochgeschraubt werden kann.
Kann ich ALG 2 oder Hartz4 beantragen? Ich meine gelesen zu haben, dass das für Studenten deren BAföG-Förderungshöchstdauer abgelaufen ist nicht der Fall ist, oder irre ich mich?
Gibt es noch andere Alternativen? (außer nebenbei arbeiten zu gehen natürlich, da muss ich schauen wie ich das unter einen Hut kriege mit dem Studium, Praktikum, Abschlussarbeit, und natürlich dem kleinen Kind..)
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 09.01.2012, 12:59
Benutzerbild von Musiker
Moderator
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.842
Standard

Laut Infos im I-Net sind Studenten weder leistungsfähig noch erhöht erwerbsobliegend und brauchen für diesen Zeitraum nicht zurückzahlen.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 09.01.2012, 13:33
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 19.08.2009
Beiträge: 4.208
Standard

Beim Studentwerk Hannover

wird ausgeführt

Zitat:
Wird Unterhaltsvorschuss gezahlt, tritt das Land in Vorleistung. Die Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den unterhaltspflichtigen Elternteil gehen damit für diese Zeit auf das Land über. Bei unverschuldeter Zahlungsunfähigkeit des Unterhaltspflichtigen kann dieser gegebenenfalls von der Rückzahlung des Unterhaltsvorschusses befreit werden. Dies gilt insbesondere für Zeiträume der Ausbildung. Eine eindeutige Regelung hierzu besteht allerdings nicht, vielmehr handelt es sich hierbei um eine Ermessensfrage.
und weiterhin

Zitat:
Ein Anspruchsauschluss von Unterhaltsvorschussleistungen besteht, wenn beide Eltern (verheiratet oder nicht) zusammenleben.
Unterhalt für Kinder, Unterhaltsvorschuss- Studentenwerk Hannover
In wie weit der Ermessensspielraum angesichts von zwei Wohnungen und der verlängerten Studienzeit zu einem Erlaß der Rückzahlung führt, bliebe abzuwarten.

Was die Frage der Restfinanzierung bis Studienende angeht, fällt mir außer Jobben nur ein Bildungskredit ein. Denn Studenten sind vom ALGII Bezug ausgeschlossen.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 09.01.2012, 13:46
pAp pAp ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.11.2008
Ort: NRW
Beiträge: 998
Standard

Zitat:
Zitat von Patrac Beitrag anzeigen
Ich habe es bisher auch so verstanden, dass es als Vorschuss gewährt wird, dann aber sobald ich Geld verdiene zurückgezahlt werden muss, es also Schulden sind.
Nein. Zum Unterhalt gehören zwei: Ein Unterhaltsberechtigter, der sich nicht selbst ernähren kann (hier also Euer Kind) und ein Unterhaltsverpflichteter, der leistungsfähig ist.
Natürlich bist Du dem Kind gesteigert leistungsverpflichtet, Du musst alles tun, um leistungsfähig zu werden. Wenn Du aber aus gutem Grund zeitweise nicht leistungsfähig bist, dann ist das eben so.
Ein kurz vor dem Abschluss stehendes Studium, mit welchem Du die Chance hast, die nächsten 20 Jahre für den Unterhalt geradezustehen, ist ein guter Grund, mal ein halbes Jahr mit öffentlichen Mitteln zu überbrücken oder anders: Aus gutem Grund nicht leistungsverpflichtet zu sein.
Also keine Sorge: UV beantragen und keine Schulden befürchten.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Vater Student, Mutter Harz4 + Minijob Andiw82 Elterngeld 7 15.03.2011 12:41
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Mietübernahme halbiert, da verheiratet mit Student Prussian84 Kosten der Unterkunft 10 06.09.2010 13:53
Vater Student, Mutter in Elternzeit: Elterngeld + ALG II? Emilia Hartz IV 4 - ALG II 2 4 03.08.2010 10:34
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Hartz IV-Rechnung! Vater: Student mit Nebenjob, ohne BAFÖG -Mutter: Hartz IV -1 Kind nebom76 Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 4 06.02.2010 11:38
ALG II / Bafög (BG mit Vater meines Kindes, er Student, Nebenverdienst?) bienemaja Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 8 11.08.2009 22:16


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 04:41 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0