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| Unterhaltsrecht allgemein Hier kann über die sonstigen Themen und Fragen des Unterhaltsrechts diskutiert werden. |
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#1
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| Hallo zusammen, ich habe mal eine Frage zum Unterhaltsrecht. Im August bekommen meine Freundin (dann 26) und ich (dann 25) unser erstes Kind. Wir sind nicht verheiratet und beide noch Studenten, uns fehlt im August wahrscheinlich beiden nur noch das Praxissemester. Unser derzeitiger Plan sieht vor, dass ich (der Vater) mein Praxissemester ab September wie gewohnt abhalten werde und mein Studium im Januar somit abschließen werde, während meine Freundin das Kind betreut. Danach werde ich dann das dann 1/2-jährige Kind betreuen und meine Freundin ihr Studium abschließen. Zur Zeit bekomme ich BAföG um mein Studium zu finanzieren, allerdings mit Förderungshöchstdauer August 2012, zufälligerweise der Geburtsmonat unseres Kindes. Ich habe schon eine Mail an das BAföG-Amt geschrieben ob sie die Höchstdauer vor dem neuen Hintergrund verlängern, jedoch noch keine Antwort erhalten. Allerdings stellt sich mir die Frage, wie ich den Unterhalt für das Kind, und auch für meine Freundin zahlen kann. Wir sind ein glückliches Paar, wohnen aber noch nicht zusammen, wollen das auch aus mehreren Gründen erstmal so beibehalten, voraussichtlich zumindest bis wir beide fertig studiert haben. Kann ich als Student also Sozialleistungen oder Unterhaltsvorschuss beantragen? Ich hoffe ihr könnte mir ein wenig helfen und mir ein paar Tipps geben. Vielen Dank im Voraus. |
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#2
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| Die Kindesmutter kann Unterhaltsvorschuss beantragen, der bei dir als Schuld aufläuft. Warum leistet ihr euch den Luxus von zwei Wohnungen wo beide kein Einkommen haben? |
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#3
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| Vielen Dank für die schnelle Antwort. Vom Unterhaltszuschuss habe ich auch schon gelesen, das wäre quasi unser "Notnagel", in erster Linie möchte ich ja für das Kind aufkommen, und ich möchte auch sobald wie möglich selbst arbeiten um Geld für die Familie zu verdienen. 2 Wohnungen, ja das ist eine schwierige Geschichte. Bei uns ging alles ziemlich schnell, also, dafür dass wir jetzt ein Kind bekommen sind wir noch nicht sehr lange zusammen. Wobei wir vorher viel über den Kinderwunsch gesprochen haben und uns bewusst dafür entschieden haben. Durch die Erfahrungen aus dem eigenen Elternhaus sind wir jedoch ziemlich geprägt und haben Ängste uns zu sehr auf etwas zu fixieren um dann später weggestoßen (von den eigenen Eltern vor die Türe gesetzt) zu werden. Wir lieben uns, wir wollen zusammen bleiben, haben aber Angst dass ein Kind, eine gemeinsame Wohnung und eine eventuelle Hochzeit zu viel auf einmal wäre,.. Verlustängste spielen da eine große Rolle. Wir wissen zwar dass der andere es genauso ernst meint, aber diese Erfahrungen von früher sind doch sehr prägend. Deswegen wollen wir es durch 2 getrennte Wohnungen langsamer angehen lassen, damit jeder noch ein wenig seinen Rückzugsraum hat. Das ist eine schwierige Geschichte, deren Gründe für uns selbst nicht allzu einfach zu greifen und zu begreifen sind, aber ich hoffe ich konnte sie dir ein wenig näherbringen und du verstehst die Lage. |
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#4
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| Als Student ist er wohl kaum leistungsfähig, dalaufen keine Schulden auf. |
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#5
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| Wieso laufen da keine Schulden auf? Die UVG-Stelle holt sich das Geld doch zurück. Darum heißt es doch Vorschuss. |
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#6
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| Ich habe es bisher auch so verstanden, dass es als Vorschuss gewährt wird, dann aber sobald ich Geld verdiene zurückgezahlt werden muss, es also Schulden sind. Gut, wenn ich für den Unterhalt nicht aufkommen kann, beantragen wir (die Kindsmutter) Unterhaltsvorschuss. Aber ich WILL ja aufkommen, was kann ich also eurer Meinung dafür tun, dass ich auch während meines letzten Semesters für das Kind aufkommen kann? BAföG scheint wegzufallen, wobei ich hier wie gesagt noch auf die Antwort warte, ob die Förderungshöchstdauer in meinem besonderen Fall hochgeschraubt werden kann. Kann ich ALG 2 oder Hartz4 beantragen? Ich meine gelesen zu haben, dass das für Studenten deren BAföG-Förderungshöchstdauer abgelaufen ist nicht der Fall ist, oder irre ich mich? Gibt es noch andere Alternativen? (außer nebenbei arbeiten zu gehen natürlich, da muss ich schauen wie ich das unter einen Hut kriege mit dem Studium, Praktikum, Abschlussarbeit, und natürlich dem kleinen Kind..) |
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#7
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| Laut Infos im I-Net sind Studenten weder leistungsfähig noch erhöht erwerbsobliegend und brauchen für diesen Zeitraum nicht zurückzahlen.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#8
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| Beim Studentwerk Hannover wird ausgeführt Zitat:
Zitat:
In wie weit der Ermessensspielraum angesichts von zwei Wohnungen und der verlängerten Studienzeit zu einem Erlaß der Rückzahlung führt, bliebe abzuwarten. Was die Frage der Restfinanzierung bis Studienende angeht, fällt mir außer Jobben nur ein Bildungskredit ein. Denn Studenten sind vom ALGII Bezug ausgeschlossen. |
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#9
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| Zitat:
Natürlich bist Du dem Kind gesteigert leistungsverpflichtet, Du musst alles tun, um leistungsfähig zu werden. Wenn Du aber aus gutem Grund zeitweise nicht leistungsfähig bist, dann ist das eben so. Ein kurz vor dem Abschluss stehendes Studium, mit welchem Du die Chance hast, die nächsten 20 Jahre für den Unterhalt geradezustehen, ist ein guter Grund, mal ein halbes Jahr mit öffentlichen Mitteln zu überbrücken oder anders: Aus gutem Grund nicht leistungsverpflichtet zu sein. Also keine Sorge: UV beantragen und keine Schulden befürchten. |
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