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| Unterhaltsrecht allgemein Hier kann über die sonstigen Themen und Fragen des Unterhaltsrechts diskutiert werden. |
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#1
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| Hallo, ich habe ein Problem bezüglich Unterhaltszahlungen für meine 20-jährige Tochter. Sie studierte 2 Semester während denen der Vater Unterhalt leistete. Dann stellte sie fest, dass dieses Studium nicht ihren Möglichkeiten entsprach uns so hat sie sich entschieden, den Studiengang zu wechseln. Sie exmatrikulierte sich an der Uni, weil sie gerne an einer Uni studieren wollte, die unserem Heimatort näher ist. Damit würden wir dann auch die Kosten für das Wohnheim sparen. Sie hat dann einige Bewerbungen verschickt, jedoch aufgrund der doppelten Abiturjahrgänge und des Wegfalls des Wehrdienstes waren im vergangenen Semester so viele Anmeldungen, dass sie keinen Platz bekam. Da sie sich nicht sicher war, welcher Studiengang der Richtige für sie ist, hat sie die Zeit genutzt und ein 3-monatiges Praktikum zur Berufsfindung abgeleistet. Dafür hat sie kein Geld bekommen. Nun zahlt ihr Vater seit der Exmatrikulation keinen Unterhalt mehr. Alle Ersparnisse sind mittlerweile zum Leben aufgebraucht und sie hat eine Studienzusage für das kommende Semester. Ich unterstütze sie finanziell, aber das Geld wird knapp und ihr Vater zahlt keinen Cent. Können wir etwas tun? Ist ihr Vater nach wie vor unterhaltsverpflichtet, oder ist es so wie er sagt, dass er nicht zahlen muss, weil sie ja schließlich arbeiten gehen könnte? Ich bin dankbar für jede Hilfe. Viele Grüße Marijo |
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#2
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| Vorab: Ab der Volljährigkeit müssen beide Eltern - bis zum Abschluss der ersten Ausbildung - im Verhältnis ihrer Leistungsfähigkeit Unterhalt zahlen. Wieviel zahltest Du und zahlst Du auch weiterhin? Bis zum Abschluss der ersten Ausbildung kann man übrigens weit fassen. Eine absolut falsche Berufswahl, die dann zügig und ernsthaft korrigiert wird, kann in bestimmten Fällen die notwendige Ausbildungsdauer verlängern. Natürlich müsst Ihr (Du und der Vater) nicht fürs Gammeln zahlen. Sie scheint gesund zu sein und kann arbeiten, da gibt es keinen Grund für Unterhalt. Den würde ich vielleicht für die Zeit des Praktikums sehen, wenn dieses Praktikum für die ernsthaften Bemühungen um eine andere Ausbildung wichtig ist. |
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#3
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| Hallo pAp, vielen Dank schon einmal für deine Antwort. Sie hat sich schon bemüht. Z.B. hatte sie in dieser Zeit einen Einstellungstest bei der Polizei und sie hat einen Monat gearbeitet. Länger konnte sie aber dort nicht beschäftigt werden. Das Praktikum diente zur Orientierung und hat sie auch ein Stück weiter gebracht. Ich zahle natürlich für meine Tochter. Sie lebt bei mir und ich zahle für Essen, Kleidung und die Unterhaltung des Autos. Der Vater zahlt nichts mehr. Eigentlich sollte meine Tochter einen Teil von Steuer und Versicherung für ihr Auto selbst zahlen (von ihrem Unterhalt). Der Rest sollte das Taschengeld für sie sein. Dies ist jedoch jetzt nicht mehr möglich, da ihr Vater die Zahlungen komplett eingestellt hat. Gruß Marijo |
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#4
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| Ich weiß nicht, ob Dir nach pAp’s Antwort wirklich bewusst geworden ist, dass ab Volljährigkeit der Tochter die Eltern beide Zitat:
Warum ich das noch mal betone? Vielleicht um im Innenverhältnis zu Deiner Tochter für klare Verhältnisse (und Verständnis) zu sorgen. Und: es ist alleinige Aufgabe der Tochter, sich um diesen Unterhalt zu bemühen. Wenn der Vater sich – und das sage ich jetzt Dir - im Recht sieht, die Unterhaltszahlung einzustellen, dann steht Dir das gleiche Recht ebenso zu. |
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#5
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| Hallo, vielen Dank für deine Antwort. Das ist mir sehr wohl bewusst. Daher habe ich die Regelung mit meiner Tochter, dass ich die Kosten für das Auto und alles andere übernehme. Da ihr Vater jedoch erheblich mehr verdient als ich, liege ich mit der Unterstützung weit über dem, was ich eigentlich leisten müsste. Ich weiß auch, dass meine Tochter sich selbst darum kümmern muss. Sie hat auch schon einige Stellen angefragt und sich jetzt bei Gericht einen Beratungsschein für einen Anwalt besorgt. Trotzdem hatte ich gehofft, dass hier vielleicht jemand im Vorfeld sagen kann, ob ihr Vater nun zahlen muss, oder nicht. Der Weg über das Gericht sollte ja immer der letzte sein. Gruß Marijo |
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#6
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| Was soll das auch in der momentanen Situation bringen? Unterhalt wird sie erst wieder bekommen, wenn sie an die Uni geht. Momentan hat sie eine Erwerbsobliegenheit, d. h.: sie kann und muss sich durch Arbeit ernähren. Turtle |
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#7
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| Hallo Turtle, danke für deine Antwort. Das war ja jetzt mal eine klare Aussage. Das heißt dann also, dass ich mich weiterhin alleine um ihren Lebensunterhalt kümmern werde, da Arbeit zur Zeit nicht in Sicht ist. Sicher werde ich sie nicht mit nichts einfach so sich selbst überlassen. Schlimm genug, wenn das ihr Vater tut. Gruß Marijo |
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#8
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| Zitat:
weshalb willst du dich darum kümmern? Töchterchen ist 20 (!) Jahre alt und sollte sich selbst darum kümmern und es ist toll, wenn du sie dabei unterstützt. Gruß anabell
__________________ es gibt immer ein Morgen - und Heute ward Gestern... |
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#9
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| Hallo Anabell, das tut sie ja, sie kümmert sich darum, allerdings mit bisher mäßigem Erfolg. Schließlich betrifft es mich ja auch irgend wie mit, da ich meine Tochter zur Zeit alleine unterhalte und ich finde es nicht besonders fair als Vater einfach zu sagen: "Da habe ich nichts mit zu tun, soll sich doch deine Mutter darum kümmern". LG Marijo |
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#10
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| Zitat:
Oder sagt er nicht vielmehr "dann geh doch arbeiten"? Diese Aussage ist die einzig richtige, das hat nichts mit unfair zu tun. Vielleicht solltest Du die Intensität und die Art Deiner Unterhaltsleistung wirklich mal überdenken. Suche einen 400€-Job, Regaleinräumen oder sowas, und ziehe ihr das Geld ab. Dann mag sie da arbeiten oder nicht, das ist dann ihr Problem. Mache ihr nicht deutlich, dass ihr Vater unfair sei, sondern dass sie selbst verantwortlich ist und Du allenfalls noch eine gewisse Zeit freiwillig etwas gibst. |
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