| |
| |||||||
| Unterhaltsrecht allgemein Hier kann über die sonstigen Themen und Fragen des Unterhaltsrechts diskutiert werden. |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#31
| |||
| |||
| Zitat:
Aber war die Frage der TE nicht, wie darüberhinaus die Unterhaltspflicht zu sehen ist? Denn die drei Monate sind wohl schon vorbei. |
|
#32
| |||
| |||
| Zitat:
Zitat:
1. Für 3 Moante nach Abruch einer Ausbildung (hier Studium) i.d.R. weiter Unterhalt 2. Danach keinen UH-Anspruch weil : keine Ausbildung = kein Unterhalt 3. Mit Fortsetzung/Neubeginn der Ausbildung lebt Unterhaltsanspruch i.d.R. wieder auf.
__________________ 42,195 Grüße Roadrunner ![]() Das Richtige erfordert niemals eine komplexe Tatkraft. Es ist immer einfach und geradlinig. Calvin Coolidge, (1872 - 1933), US-amerikanischer republikanischer Politiker, 30. Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika |
|
#33
| ||||
| ||||
| Eben nicht in der Regel. Für einen kurzen Zeitraum zwischen zwei Ausbildungsschritten (meistens drei Monate) kann Unterhalt fällig sein, meinen jedenfalls die meisten Familiengerichte. Aber da muss der nächste Schritt schon feststehen (Ausbildungsvertrag, Einschreibung bei der Uni...)!
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
|
#34
| |||
| |||
| Ohne Unterhaltstitel besteht keine Verpflichtung zur Unterhaltszahlung, die volljährige Tochter müßte den rückständigen Unterhalt einklagen. Und sie benötigt einen Rechtsanwalt für die Klage. Was die 'Überbrückungszahlung' zwischen zwei Ausbildungsabschnitten angeht, hängen wohl die Gerichtsentscheidungen sehr vom Einzelfall ab. Wie schon gesagt wurde, besteht grundsätzlich eine eigene Erwerbsobliegenheit des volljährigen Kindes. Das Oberlandesgericht Zweibrücken urteilte, volljährige Kinder sind gehalten, ihren Unterhaltsbedarf in Zeiten zwischen einzelnen Ausbildungsabschnitten selbst zu decken, insbesondere durch Einkünfte aus Aushilfstätigkeiten. Eigene Erwerbsobliegenheit eines volljährigen unterhaltsberechtigten Kindes |
|
#35
| |||
| |||
| Zitat:
Manchmal reicht dann auch schon der RA und es kommt garnicht erst zur Klage. Und weil der Schuldner in Verzug ist, zahlt er auch die Rechnung für den Anwalt (die bestehende UH-Pflicht für besagten 3 Monatszeitraum natürlich vorausgesetzt). Zitat:
Aber das mit dem "schon feststehen" sollte unsere TE nicht so eng sehen. Das OLG Naumburg sah es auch nicht so eng. Zitat:
1. Unterhalt für den 3 Monatszeitraum (Praktikum) beim KV einfordern unter Hinweis auf entsprechende Urteile. 2. Wenn KV einsichtig, o.k.. Dann auch gleich das Aufleben des UH-Anspruches bei erneutem Studienbeginn besprechen und die Höhe des Unterhaltes regeln, insbesondere auch deine UH-Pflicht. 3. Wenn keine Einigung zu erziehlen ist dann sind m.E. 150,- für eine anwaltliche Erstberatung gut investiert. Ob man die 3 Monate einklagt oder nicht, kann man sich immer noch offen halten. Und wenn der zukünftige Unterhalt strittig ist, kann man das auch gleich den Anwalt regeln lassen.
__________________ 42,195 Grüße Roadrunner ![]() Das Richtige erfordert niemals eine komplexe Tatkraft. Es ist immer einfach und geradlinig. Calvin Coolidge, (1872 - 1933), US-amerikanischer republikanischer Politiker, 30. Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Mein Vater zahlt nicht den BAB-berechneten Unterhalt!!! | olfurb | BAföG, BAB ua: Infos, Umfragen, Links | 9 | 11.02.2012 10:41 |
| Kind / Kinder Muss mein Vater weiterhin Unterhalt zahlen? | 900D_Money | Kindesunterhalt | 9 | 21.01.2012 22:16 |
| ALG II und Unterhalt vom Vater | suesally | Kindesunterhalt | 15 | 26.06.2010 17:06 |
| Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Darf Unterhalt angerechnet werden? Vater lebt in gleicher Bedarfsgemeinschaft! | loewenherz_1977 | Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft | 1 | 15.10.2009 11:10 |
| Vater weigert sich Unterhalt zu zahlen | Marlice | Kindesunterhalt | 12 | 19.02.2009 18:52 |