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Unterhaltsrecht allgemein Hier kann über die sonstigen Themen und Fragen des Unterhaltsrechts diskutiert werden.

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  #1  
Alt 15.03.2010, 10:37
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Beiträge: 3
Standard Unterhaltszahlungen bei Bezug von Krankengeld

Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Mein Lebenspartner bezieht seit Dezember 2009 Krankengeld. Leider ist auch kein Ende abzusehen. Er bezieht rund 600 Euro. Eigentlich muss er noch Kindesunterhalt für ein Kind zahlen. Da er sich das nun nicht mehr geht, ist er zum Jugendamt gegangen, die ihm die Hilfe verweigert haben, da er nicht das Sorgerecht hat. Nun hat er erst einmal die Zahlung eingestellt, da sonst nichts mehr zum Essen bleibt. Laut Tabelle hat man ja einen Selbstbehalt von 770 als Kranker. Erschwerend hinzu kommt, dass ihm sein Arbeitgeber gekündigt hat. Die Tochter (14 jahre) fordert nun den Unterhalt über einen Rechtsanwalt. Eigentlich liegt ja nun ein sogenannter Mangelfall vor. Er kann nicht zahlen. Was kann er tun um den Unterhalt auf Null setzen zu lassen.? Wie verhält er sich richtig, einen Anwalt einschalten und den rechtlichen Weg gehen?
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  #2  
Alt 15.03.2010, 13:51
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Registriert seit: 15.03.2010
Beiträge: 4
Standard Hilfe beim Jugendamt

Dein Lebensgefährte/Mann muss sich beim Jugendamt melden um die Zahlung des Unterhaltes auf seine derzeitige Lebenssituation anpassen zu lassen. Ruft einfach beim zuständigen Jugendamt an und erklärt den Fall und lasst euch einen Termin geben. So war es zumindest bei uns!Hoffe ich konnte dir weiterhelfen!!!
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  #3  
Alt 15.03.2010, 16:21
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Registriert seit: 15.03.2010
Beiträge: 3
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Danke für Deine Antwort. Leider hat das Jugendamt jegliche Hilfe abgelehnt, da er kein Sorgerecht hat. Er war schon dort.
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  #4  
Alt 16.03.2010, 06:49
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Registriert seit: 23.04.2009
Beiträge: 329
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Hallo,

wichtig wäre zu wissen, ob bereits ein Titel (gerichtlich oder vom Jugendamt) besteht. Sofern ein Titel besteht kann die Mutter daraus pfänden lassen (auch wen zur Zeit nichts zu holen ist). Dann laufen aber Schulden auf. Ein solcher Titel müsste ggf. gerichtlich abgeändert werden, dafür müsste der Kindesvater Abänderungsklage erheben.

Besteht kein Titel, muss die Kindesmutter klagen, um einen solchen zu erhalten.

In beiden Fällen ist auch dem Kindesvater die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes anzuraten.
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  #5  
Alt 16.03.2010, 12:13
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Registriert seit: 15.03.2010
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Vielen dank für die antwort: Diese hat uns weitergeholfen:
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krankengeld, mangelfall, unterhalt

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