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Unterhaltsrecht allgemein Hier kann über die sonstigen Themen und Fragen des Unterhaltsrechts diskutiert werden.

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  #1  
Alt 07.10.2009, 13:36
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Beiträge: 2
Standard Unterhaltszahlung bei nicht-eheichem Kind und Hartz IV

Hallo!

Nach einiger Googlei und ein paar Tips aus anderen Foren bin ich nun hier gelandet. Ich wurde vor kurzem mit einer potentiellen Vaterschaft konfrontiert und habe jetzt jede Menge Fragen und hoffe, hier von Euch ein paar Antworten zu bekommen.

Eine Ex-Freundin von mir hat vor kurzem ein Kind bekommen. Der Vater, so sagt sie, könne nur ich sein, jedoch weiss ich davon, dass noch ein anderer im Spiel war damals. Also habe ich einen Vaterschaftstest gemacht, dessen Ergebnis noch aussteht.
Da das Mädel keine Ausbildung und keinen Schubschluss hat, will sie demnächst H4 beantragen und muss daher in den nächsten Tagen beim Jugendamt vorstellig werden, um den Vater zu benennen. Momentan wohnt sie noch bei der Mutter, die sie aber nun rauswerfen will. Jetzt interessiert es mich sehr, was auf mich zukommen kann/wird, wenn ich letztendlich der Vater bin.

1.) Sollte sie mich als Vater benennen, ich die Vaterschaft aber nicht anerkennen, werde ich dann gebeten (oder sogar gzwungen?), einen Vaterschaftstest zu machen? Muss ich dann auch für die Kosten der Vaterschaftsfeststellung aufkommen?

2.) Falls ich die Vaterschaft freiwillig anerkenne, was wird dann finanziell auf mich zukommen? Was und wieviel muss ich dann an Unterhalt für Mutter und Kind bezahlen? Und wie lange? Gibt es festgestzte Sätze? Oder wird mir ein bestimmter Betrag als Existenzsicherung gelassen und der Rest komplett weggenommen? Mit wieviel müsste man bei einem Nettoverdienst von 1.400,- bis 1.600,- (schwankt, da stundenweise Bezahlung) rechnen?

3.) Was passiert, wenn sie mich nicht als Vater angibt? Kann man sie dazu zwingen, den Vater zu benennen? Weil unabhängig von dem Kind würde sie ohnehin H4 beantragen, da sie ihren Lebtag noch nicht arbeiten war und dies auch künftig nicht vor hat. Oder ist der Unterhalt unabhängig von dem Bezug der Sozialhilfe der Mutter. Zahlt man die ersten drei Jahre für Mutter und Kind und danach nur noch für das Kind, so wie es auch wäre, wenn die Mutter berufstätig wäre? Und gibt es auch festgelegte Sätze, was den Unterhalt für die Mutter betrifft?

4.) Ich habe mal gehört, dass der Vater des Kindes nicht nur Unterhalt für das Kind bezahlen muss, sondern im Falle dessen, dass die Kindesmutter nicht arbeiten geht, auch deren Kosten komplett übernehmen muss. Das Arbeitsamt bezahlt dann nur die Differenz zu dem, was der Mann aufbringen kann. Hat die Mutter bspw. Anspruch auf insgesamt 1.100,-EUR Hartz IV für sich, das Kind und die Wohnung, dann muss der Vater diesen Betrag voll tragen soweit er kann. Kann er nur einen Teil davon tragen, zahlt das Arbeitsamt den Rest drauf. Ist das korrekt?

5.) Was passiert, wenn sie eines Tages arbeiten gehen sollte? Muss ich dann nur noch Unterhalt für das Kind bezahlen? Kann ich in diesem Fall von dieser Düsseldorfer Tabelle ausgehen? Sind das festgesetzte Sätze?

6.) Im Falle dessen, dass ich die Vaterschaft anerkenne, bin ich doch dann auch offiziell der Vater oder? Wirkt sich das dann auch auf die Lohnsteuerklasse aus, also bekommt man dann auch einen Kinderfreibetrag angerechnet?

7.) Kann man sich auch "offiziell" beraten lassen? Und wenn ja, wo? Direkt beim Arbeitsamt? Braucht man dafür einen Termin oder haben die auch eine Telefonberatung?


Wie gesagt, viele viele Fragen. Trotzdem schonmal danke im Voraus für Antworten und Tips!
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  #2  
Alt 07.10.2009, 15:51
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Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 959
Standard also

Ich kann Dir in einem Punkt Aufklärung geben:
WENN der Test nachweist, daß Du der Vater bist,
steht ihr Betreuungsunterhalt bis zum 3. Geburtstag des
Kindes zu. Und das Kind bekommt Unterhalt. Die ARGE
wird darauf bestehen, daß der Vater festgestellt wird,
sonst wird sie keine Leistungen bekommen.
Für Dich gilt ein Betrag als Selbsterhalt.
Ich habe zwei Vorschläge: lass den Test machen, vielleicht
bist Du nicht der Vater. Vorher NICHT anerkennen.
Versuch das Mädchen dazu zu bringen, in eins der Programme
mit Kinderbetreuung zu gehen, wo sie Schulabschluß und
Ausbildung MIT Baby, das betreut wird, machen kann. Langfristig
kann sie dann ihr Kind selbst ernähren.
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  #3  
Alt 07.10.2009, 16:27
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Registriert seit: 07.10.2009
Beiträge: 2
Standard danke

Hallo Mainzerin,

erstmal vielen Dank für die prompte Antwort! Zum zweiten sieht man mal wieder, wie klein die Welt ist, bin nämlich auch aus Mainz

Aber zu Deinen Vorschlägen: Ich habe dem Mädel gegenüber auch ständig geäussert, dass ich nichts anerkennen möchte, solange ich keine Gewissheit habe, ob ich jetzt der Papa bin oder nicht. Ich will mich vor nichts drücken, aber wenn ich nicht der Erzeuger bin, dann soll der andere Kandidat die Verantwortung übernehmen.

Was die Sache mit dem Programm mit der Schul-/Berufsausbildung mit Kinderbetreuung angeht: Also, die Idee finde ich persönlich sehr gut, ich versuche sie schon seit wir uns kennen zu bewegen, dass sie zumindestens den Hauptschulabschluss nachmacht, denn was mich dabei so fuchsig macht ist die Tatsache, dass das Mädel alles andere als blöd ist. Wenn sie nichts im Kopf hätte, wär das vllt. was anderes, aber sie ist absolut nicht dumm.... Von solchen Programmen jedoch habe ich persönlich bisher noch nie was gehört; kannst Du mir sagen, was genau Du meinst? Welche "Organisationen" bieten sowas an, hast Du ein Stichwort? Wobei, ich kanns ja auch mal eben googeln.....

Danke und Gruß!
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  #4  
Alt 07.10.2009, 16:33
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Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 959
Standard Quelle

ich hatte die Info aus einem Kinder-Armut-Forum,
da hat eine Tochter ein Baby bekommen und wurde
in ein solches Programm vermittelt. Es gab auch
Infos darüber in RTL (nicht lachen) aber ich
würde mal Schulabschluß mit Babybetreuung googlen.
Sie will doch dem Kind eine Zukunft bieten!
Erkläre ihr, daß sie mal darüber nachdenken soll, was SIE
für einen Beruf möchte. Bis das Kind in den Kindergarten
kommt, kann sie dann schon sehr weit sein.
Herzlichen Gruss
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  #5  
Alt 08.10.2009, 08:20
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Registriert seit: 01.12.2008
Ort: Hinter den 7 Bergen...
Beiträge: 1.729
Standard

Hallo,
zu deinen weiteren Fragen

Wenn du der Vater bist, dann bleibst du dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig mindestens bis 18 längstens bis zum Ende Schul /Berufsausbildung, egal ob die Mutter arbeitet oder nicht, heiratet oder nicht. Es bleibt deins.

Wenn sie dich angibt und es gibt eine gerichtliche Vaterschaftsfeststellung musst du zur Blutentnahme hin, notfalls führt dich der Gerichtsvollzieher vor, wenn das Gericht das anordnet.

Unterhalt bemisst sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Bei deinem Einkommen wären das im MOment 214 Euro ( 2. Gruppe, 1. Altersstufe) Gleichzeitig bist du nach § 1615 l BGB der Mutter gegenüber unterhaltspflichtig, das Kind geht allerdings immer vor. Die Unterhaltspflicht gegenüber der Mutter endet wenn das Kind 3 wird.

Bei festgestellter Vaterschaft bekommst du 0.5 Kinderfreibetrag auf der Steuerkarte, macht aber nicht sehr viel aus.

Gruß
Enibas
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