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Unterhaltsrecht allgemein Hier kann über die sonstigen Themen und Fragen des Unterhaltsrechts diskutiert werden.

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  #1  
Alt 16.08.2011, 20:21
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Registriert seit: 15.08.2011
Beiträge: 1
Standard Unterhaltstitel zwingend nötig?

Hallo, ich hab nu ewig hier gesucht, aber wirklich schlauer bin ich nicht geworden

Also, mich würde interessieren, ob die Arge einen Unterhaltstitel verlangen kann, obwohl der Vater Unterhalt laut Naumburger Tabelle zahlt?

Und ist der Vater verpflichtet diesen überhaupt zu unterschreiben? Wenn ja, was passiert, wenn er es nicht tut?

Kurz und knapp und danke schonmal

LG Sandra
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  #2  
Alt 16.08.2011, 20:27
Benutzerbild von WalterWinter
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.07.2009
Ort: NRW
Beiträge: 2.194
Standard

Ein Titel wird z.B. per Gerichtsentscheid erwirkt. Da hat der Antragsgegner keinen Spielraum zu unterschreiben oder nicht ...
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  #3  
Alt 16.08.2011, 20:29
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.989
Standard

Kurze und knappe Antwort, die sich bereits ganz eindeutig aus dem Gesetz ergibt:

Zitat:
(1) Vom Einkommen abzusetzen sind
7. Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen bis zu dem in einem Unterhaltstitel oder in einer notariell beurkundeten Unterhaltsvereinbarung festgelegten Betrag,
SGB 2 - Einzelnorm

Außerdem kann "die ARGE" gar nichts mehr verlangen, die gibt es nämlich (auch ganz eindeutig lt. Gesetz) nicht mehr:

Zitat:
Die gemeinsamen Einrichtungen nach § 44b und die zugelassenen kommunalen Träger nach § 6a führen die Bezeichnung Jobcenter.

SGB 2 - Einzelnorm

Zur Frage, ob er einen Titel unterzeichnen MUSS. Nein, muss er nicht. Wenn der Unterhaltsberechtigte einen Titel haben will und der Unterhaltsschuldner diesen nicht unterzeichnen möchte, dann muss der Unterhaltsberechtigte klagen. Dann bekommt er den Titel ggf. als Urteil/Beschluss etc. Da ist dann keine Unterschrift nötig.

Und was passiert, wenn es keinen Titel gibt? Nun, bzgl. ALG 2 ist das aufgrund o. g. Vorschrift ganz logisch: Es wird kein Abzug des Unterhaltes vom Einkommen vorgenommen.

Turtle
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