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| Unterhaltsrecht allgemein Hier kann über die sonstigen Themen und Fragen des Unterhaltsrechts diskutiert werden. |
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#11
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| Meines Wissens nach ist ALG II nicht pfändbar, da es der Existenzsicherung dient. Aber ehrlich, basic3012, - hast du einen genauen Überblick über deine Schulden? - warum sollte der Freistaat Bayern gegen dich klagen, wenn es keinen Unterhaltstitel gibt? - das Geld für einen Rechtsanwalt hattest du, das Geld für den Unterhalt deines Kindes nicht? (Ich glaube, ich bin hier nicht der richtig Ansprechpartner.) anabell
__________________ es gibt immer ein Morgen - und Heute ward Gestern... |
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#12
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| Hallo anabell, ich weis nicht ob der Freistaat Bayern, wenn es um Unterhalt geht einen Titel benötigt um ausstehende Forderungen einzuklagen. Aber solch einen Titel besitze ich zwecks den UVG nicht. Einen Überblick über meine Schulden habe ich natürlich, derzeit etwa 35.000 €. Hier war bereits eine Gerichtsvollzieherin im Haus und eine Eidesstattliche wurde auch geleistet. Den Anwalt könnte ich gar nicht bezahlen, hier bekomme ich Prozesskostenhilfe und habe einen Beratungsschein abgeben müssen. |
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#13
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| Also, fassen wir mal zusammen, zunächst zum mentalen Teil: Warum – glaubst Du – macht die Mutter Dir das Leben schwer? Glaubst Du, sie zieht vorsätzlich um, um Dir den Umgang mit Deinem Sohn zu erschweren? Glaubst Du das nur, oder ist dies beispielsweise Äußerungen Deiner ehemaligen Lebensgefährtin zu entnehmen. Vielleicht muss man auch ergründen, warum die Beziehung auseinander gegangen ist. Aber es muss doch möglich sein, dass beide Eltern daran interessiert sind, dass es dem Jungen gut geht. Und komm’ mir jetzt bloß nicht: Das ist alles die Alte schuld. Vielleicht spielen Deine Schulden, jetzt sind wir schon fast beim materiellen Teil, dabei auch eine Rolle. Wie sind sie entstanden, war die Kindesmutter irgendwie daran beteiligt, entstanden die Schulden in der Zeit, als Ihr zusammen ward? Ergo: kann es vielleicht sein, dass Du der Muter eine Mitschuld für Deine Schulden gibst? Wenn ja, dann wird es kompliziert, die sachliche Schiene von der mentalen zu trennen. Aber dennoch ist dies natürlich Vorrausetzung, um irgendeine Schiene nach vorne legen zu können. Wieso kommt der Freistaat jetzt auf einmal auf die Idee, nicht mehr länger stunden zu wollen? Das muss doch seinen Grund haben. Du weißt, dass Du bezüglich Unterhalt in einer noch höheren Pflicht stehst, Einkommen zu erzielen, als dies das Jobcenter schon von Dir verlangt. Jetzt ist an Dich persönlich die erste ernste Frage: Was sagt Dein Gewissen? Kannst Du in den Spiegel schaun und sagen: Mehr ging nicht, wirklich nicht! Ich weiß, Du bist irgendwie krank. Muss man alles berücksichtigen. Allerdings allerhöchstens in dem Maße, wie man es sich selbst gegenüber verantworten kann. Ich kann mir, sei mir nicht böse, ganz gut vorstellen, dass sich aufgrund der ohnehin angesammelten Schuldenlast (wie kriegt man in den ersten 34 Lebensjahren 35Tsd. € Schulden beisammen?) eine gewisse l.m.a.A-Stimmung eingestellt hat. Eben auch, was den Unterhalt betrifft. Du wirst vielleicht sagen: Die Mutter kriegt ihr Geld, also das Kind auch, nämlich als UVG, also ist es mal nicht soooo dringend, hier selber einzuspringen. Ist es ja vielleicht auch nicht, zumindest vorübergehend, aber das läuft bei Dir ja jetzt schon seit vier Jahren. Du hast keinerlei Ausbildung, schreibst Du. Schlecht. Aber genug kundig, um Schulden zu machen, das warst Du schon! Will damit sagen: Du musst mal irgendwann anfangen, Deinen Mann zu stehen. Mit 35Tsd.€-Schulden im Nacken geht das natürlich schlecht. Vielleicht nicht nur schlecht, sondern – offen gesagt – überhaupt nicht. Wenn Du jetzt sagst, dass Dir keine Gerichtskosten (mit dem Freistaat) entstehen, ja, dann war das Amtsgericht ja ganz schön mutig, Dir diese Beihilfe zu bewilligen. Aber gut, ist nun mal. Und vielleicht ’gewinnst’ Du den Prozess ja auch. Aber was heißt ’gewinnen’. Den Unterhalt zahlen musst Du ohnehin. Durch die Klage verschwindet ja Dein Sohn nicht. Auch nicht rückwirkend. Mir tut es gut, zu hören, dass Du diesen Sohn liebst. Und demzufolge Grundstein gelegt ist, auch entsprechend für ihn zu sorgen. Bedenke: Es schläft sich schlecht (auf Dauer) mit dem Wissen, ein anderer bezahlt Geld, damit’s dem Jungen gut geht. Der andere, okay, das sind jetzt wir. Oder wie Du sagst: der Freistaat. Jetzt lass’ das mal alles auf Dich wirken. Und überlege dann, wie das in Zukunft weitergehen soll. Oder besser: weitergehen kann. Erst gehst Du mal zur Reha. Mit – so hoffe ich – dem festen Vorsatz, wieder auf die Beine zu kommen. Gesundheitlich. Und dann auch finanziell. Und finanziell, naja, hat jetzt einen langen Anlauf gebraucht, um ’endlich’ auf diesen Punkt zu kommen, da wirst Du also erstmal Deinen Vermögensstand auf Null bringen müssen. Vielleicht schreibst Du ja mal, wie sich die Schulden zusammensetzen. Denn das müsste man (nicht erst seit Herrn Zwegas) wissen, um Zukunftsperspektiven aufzeigen zu können. Auf jeden Fall aber müssen die Schulden weg, egal wie. Wie willst Du sonst Antrieb bekommen, wieder Geld zu verdienen, wenn der Geier schon auf der Lohnliste steht. Und das, bei Deinem zu erwarenden Einkommen wohl bis Lebensende. Ich schrieb bereits, dass die UVG-Forderungen mit in die Insolvenz genommen werden können. Was vom Grundgedanken schlecht ist. Schlecht für das Gemüt. Das Wissen, dass nunmehr in der Tat und unwiderruflich der Staat (also wir alle) Deinen Jungen (z.T.) ernährt hat, kann einem liebenden Vater nicht so einfach am Ar… vorbeigehen. Dass in Deinen jungen Jahren so einiges schief gelaufen ist, wirst Du wissen. Ich hab’ jetzt auch wenig Bock im Moment, darauf wild herum zu reiten. Aber dennoch: es muss Dir zumindest bewusst sein. Und wenn Du jetzt kommst und sagst, das waren die ’anderen’ Schuld, dann mag das stimmen oder auch nicht. Und wenn denn doch, ja, dann hättest Du JETZT die einmalige Chance, nicht mehr auf die anderen blicken zu müssen, sondern selbst das Spiel in die Hand zu nehmen. Vorausgesetzt, die alten Schulden sind weg. Und weg kriegst Du sie natürlich nur mit einer Insolvenz. Und das solltest Du – wenn die Vorrausetzungen auch mentaler Art hierzu gegeben sind – verdammt schleunigst machen. Mit mentaler Art meine ich: in dem Bewusstein, alte Fehler nicht zu wiederholen und für den Jungen grade zu stehen. - Und wenn mein Text jetzt nicht völlig fehlerfrei ist: pardon, ich hab’s zumindest versucht, die Pferde ein wenig zu bremsen - |
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#14
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| Danke für deine ausführliche Antwort. Natürlich wollte ich mich hier nicht bis auf´s letzte Hemd ausziehen. Was meine Vergangenheit betrifft, ist einiges schief gelaufen. In die Schuldenfalle kann heute jeder geraten. ![]() Meine Altschulden sind z.B. aus Kredite, Darlehen usw. zustande gekommen als ich noch arbeitete. Aus Gesundheitlichen Gründen konnte ich meine Arbeitsstelle behalten. Fakt ist, das natürlich sich etwas ändern muss was die Altschulden und was meine Zukunft betrifft. So geht es nicht mehr weiter. Wie ich durch die Verhandlung komme, wird sich zeigen. Wichtig ist für mich das die Wahrheit im Vordergrund steht bleibt. Danke und Gruß |
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#15
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| Die Verhandlung ist das Eine - der Neuanfang (Insolvenz) das Andere. Bedenke: Die gesamte 'Abwicklung' der Insolvenz dauert rund sieben Jahre. Also nicht auf die lange Bank schieben. Dass Dich, wie Du schreibst, eine 'neutrale Person' begutachtet, ist ja wohl selbstnatürlich. Aber auch hier gilt: Du musst natürlich vernünftig vorbereitet sein. In die Schuldenfalle kann heute jeder geraten. Und deshalb gibt's die Insolvenz... |
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