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| Unterhaltsrecht allgemein Hier kann über die sonstigen Themen und Fragen des Unterhaltsrechts diskutiert werden. |
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#1
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| Hallooo ich bin neu hier und habe direkt eine für mich sehr komplizierte Frage - ich bin 2 jahre mit meinem Freund zusammen wir wohnen nicht zusammen ABER ich bin schwanger im 7.Monat... jetzt habe ich vor ein paar Wochen einen Antrag für die BAbyausstattung eingereicht - und gestern kam dann post von der ARGE das ich bitte Angaben zum Vater machen soll ... Meine Frage ist jetzt wieso muß man den namen schon vor der Geburt bekannt geben ? und muß mein Freund mir dann vor der geburt Unterhalt zahlen ? und die Babyerstausstattung??? heißt das ich bekomme dann kein ALG 2 mehr? mein Freund verdient ca 1600 Euro wieviel muß er dann abgeben - wer zahlt meine KV ...hab keine Ahnung wie es weitergehen soll weil mein Freund zu allem übel auch noch sehr viel spielt und eigentlich nie geld hat ... ich denke seit längerem über eine Trennung nach nur wegen de Baby tut es mir zu leid ... Muss man den Vater wirklich jetzt schon angeben und ab wann wäre dann Unterhalt zu zahlen ? |
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#2
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| er muß ab 6 Wochen vor der Geburt zahlen. Es ist nicht das Problem des Staates, wenn der Vater des Kindes zu viel spielt und nie Geld hat. Man muß den Vater angeben, warum denn nicht? Um den Staat auszunehmen? |
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#3
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| Ja er ist Dir 6 Wochen vor der geburt schon zum Unterhalt verpflichtet und sollte sich auch anteilig an der Erstausstattung des Kindes beteiligen. Die Unterhaltspflicht kannst Du hier nachlesen: Zitat:
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