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| Unterhaltsrecht allgemein Hier kann über die sonstigen Themen und Fragen des Unterhaltsrechts diskutiert werden. |
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#1
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| Hallo, wir wurden nach zwei Jahren aufgefordert BAB für meinen Partner zu beantragen damit die Arge ihm Unterhalt für unsere Kinder anrechnen kann. Ich möchte sowieso im August eine Ausbildung beginnen (in so fern ich noch eine finde) und für mich BAB beantragen. Bei mir ist das auch kein Problem, mein Vater ist verstorben und meine Mutter bezieht Grundsicherung. Für meinen Partner ist es allerdings ein Problem. Die Mutter lebt in zweiter Ehe und geht nicht arbeiten. Dadurch müsste sein Stiefvater sein Einkommen offen legen was er allerdings nicht macht. Abgesehen davon möchte mein Partner kein Unterhalt von seinen Eltern beziehen. Meine Frage jetzt ist ob seine Eltern noch immer unterhaltsverpflichtet sind wenn wir heiraten. Und wie würde sich unsere Finanzielle Situation verändern wenn wir heiraten? |
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#2
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| Die Eltern sind weiterhin unterhaltsverpflichtet, wenn der Ehegatte selbst zu arm ist, den Lebensunterhalt des Ehegatten in Ausbildung zu bestreiten. An der finanziellen Situation durch die Eheschließung dürfte sich kaum was ändern, es sei denn, jemand verdient in der Ausbildung schon soviel, dass er Steuern zahlt. Dann könnte natürlich die Wahl einer anderen Steuerklasse dies ändern. Turtle |
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#3
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| Meines Wissens aber nur die leiblichen Eltern.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#4
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| Logisch. Aber die Einkommenssituation des Stiefvaters ist wichtig, um den Taschengeldanspruch der Ehefrau zu errechnen und damit die mögliche Unterhaltszahlung an das Kind. Denke ich mal... Turtle |
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#5
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| Bei BAB interessiert der Stiefvater und sein Einkommen gar nicht. Die Mutter könnte auch mit Bill Gates oder Theo Albrecht verheiratet sein, solange sie nichts verdient. Aber wahrscheinlich sträubt sich der Herr gegen die Vorlage des gemeinsamen Steuerbescheids. Daher soll er den direkt ans Amt schicken, zur Anrechnung kommt ja nichts. |
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