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Unterhaltsrecht allgemein Hier kann über die sonstigen Themen und Fragen des Unterhaltsrechts diskutiert werden.

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  #1  
Alt 23.09.2011, 12:17
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Standard Unterhalt trotz Hartz IV

Hallo,
ich war arbeitslos und hab nach ALGI dann ALGII also HartIV erhalten. Während dem ALGI konnte ich den Kindesunterhalt noch bezahlen, beim HartzIV natürlich nicht mehr. Jetzt hab ich wieder Arbeit und soll den gesamten Unterhalt, den ich während dem HartzIV-Bezug nicht zahlen konnte nach bezahlen. Ist das so? Ich hab nur ein halbes Jahr HartzIV bekommen. Was macht den jemand der ein oder zwei Jahre nachzahlen muss?

Danke schon mal vorab!
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  #2  
Alt 23.09.2011, 12:37
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Wenn du bestehende Titel nicht hast abändern lassen, dann musst du nachzahlen.

Turtle
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  #3  
Alt 23.09.2011, 14:41
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Hallo,

Danke Dir für die Antwort. Hab leider die Seite zu spät aktualisiert. Also wenn Du noch da bist: Titel abändern geht nicht, da wehrt sich die Kindesmutter mit allen was Ihr zur Verfügung steht. Generel ein Recht gibts da wohl nicht, auf das ich mich berufen kann: HarztIV also kein Unterhalt?
Danke
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  #4  
Alt 23.09.2011, 16:50
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Es gibt keine generelle Regelung. Mit Eintritt Deiner Einkommenseinbußen hättest Du bei Gericht Klage auf Abänderung des Unterhalts einreichen sollen. Nachträglich nicht möglich, so weit ich weiß.
Aber wenn die Kindesmutter einen Titel gegen Dich hat, hattest Du doch Glück, dass sie ihn nicht hat vollstrecken lassen!
Und jetzt solltest Du Dich am besten auf eine Nachzahlung in Raten einigen, denn sie könnte ja die Gesamtsumme auf einmal verlangen....
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  #5  
Alt 23.09.2011, 17:43
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Danke nochmal für die Antwort. Natürlich hat Sie den Titel vollstrecken lassen, mein Konto ist seit Monaten gepfändet, ich lebe von der Hand in den Mund. Jetzt steht eigentlich die eidesstattliche Versicherung an, deswegen konnte ich dann auch einen angebotenen Maklerjob nicht annehmen mit der drohenden EV nicht machbar. Aber jetzt hab ich einen anderen Job und kann dann alles zahlen. Bleibt für mich nichts, aber so ist unser Rechtsstaat. Danke nochmal,
wollte nur wissen ob trotz Hartz IV gezahlt werden muss, geht anscheinend nicht anders als zahlen.
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  #6  
Alt 23.09.2011, 17:48
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Ach ja, Ratenzahlung hab ich natürlich angeboten, keine Chance. Wenn die Frau will kann sie den Mann an die Wand nageln!!!
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  #7  
Alt 23.09.2011, 17:58
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Sie schöpft ihre Möglichkeiten aus, und Du hast Dich nicht um eine Absenkung gekümmert......

Mit Ratenzahlung kannst du doch die eidesstattliche Versicherung abwenden, oder?
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  #8  
Alt 24.09.2011, 23:28
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In der Regel zählt vor Gericht Lohneinbußen oder eben Hartz4 unter einem halben Jahr nicht als Grund einen bestehenden Titel abändern zu können. Da hat der Unterhaltspflichtige von seinen Reserven zu zahlen. Ob die nun existieren oder nicht ist dem Gericht egal.
@rätselnde... Es hätte dem Themenstarter gar nix gebracht sich um die Absenkung zu kümmern außer Laufereien und am Ende eine Ablehnung der Klage.
Das Deutsche Recht bei KU ist leider immer noch sehr einseitig gestaltet und geht eindeutig zu lasten des Unterhaltspflichtigen.
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  #9  
Alt 25.09.2011, 18:36
Benutzerbild von WalterWinter
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Naja, soo einseitig sind die Regeln beim KU ja auch wieder nicht.
Der andere Elternteil muss ja auch sehen, wie er über die Runden kommt, wie er das Kind 'durchkriegt', auch wenn wirdrige Umstände eingetreten sind.
Ein solcher widriger Umstand ist beispielsweise der Ausfall der Unterhaltsleistung.
Okay, möglicherweise kann dieser Elternteil das dann ausgleichen durch irgendwelchen Bezug zusätzlicher Sozialleistungen. Diese werden dann aber quasi darlehnsweise gezahlt werden. Und später, wenn wieder Geld fließt, angerechnet.
So gesehen hat der TE jetzt quasi ein Darlehn bekommen, in Form von Stundung. Und er muss es nachzahlen, sobald er wieder über Einkommen verfügt.

Ganz so ungerecht, wie es sich manchmal anfühlt, ist das Ganze nicht.

Im Übrigen hat der TE ja noch etlich zusätzliche finanzielle Probleme, wie er in einem anderen Thread schrieb.
Da müsste/sollte mal was Grundsätzliches passieren. Ob die EV da die richtige Lösung ist, weiß ich nicht.
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  #10  
Alt 26.09.2011, 12:48
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Hallo,
da bin ich erstaunt, Danke für Eure Antworten. Hab´s befürchtet, dass ich den Unterhalt nachzahlen muss. Noch ein Wort zu den "sonstigen" finanziellen Problemen. Die sind alle durch vollkommen aberwitzige Unterhaltsregeln und verschleppte Abänderungsverhandlugen entstanden. Zur Unterhaltsberechnung von der Ex und den Kindern wurden Einkommen bei mir angesetzt die ich nicht verdiene (würde jetzt zu weit führen und würde irgendeinem armen Schwein bestimmt schaden, es gibt nähmlich tolle Tricks wie Frau einen Unterhaltszahler aus ziehen kann) und noch einfacher eine Unterhaltsabänderungsklage zu verschieben und nochmal zu verschieben und nochmal..... da hatte ich schon längst kein Einkommen mehr aber zahlen mußte ich bis der Überziehungskredit aufgebraucht war, jetzt hab ich nur noch Schulden und darf den versäumten Unterhalt nachzahlen. Ach ja meine Ex ist gerade im Urlaub.
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