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| Unterhaltsrecht allgemein Hier kann über die sonstigen Themen und Fragen des Unterhaltsrechts diskutiert werden. |
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#1
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| Hoffe ihr könnt mir helfen, ich hab keine Ahnung, wie ich das anstellen muss... Danke euch im Vorraus! Zur Erklärung: Ich war bis vor kurzem alleinerziehend mit 4 Kindern, hab ALG2 bezogen, war arbeitslos und völlig mit meinem Leben überfordert... Meine Kinder leben nun bei meinen Eltern und haben für alle 4 das Sorgerecht. Ich selbst habe ein Insolvenzverfahren an der Backe und bisher keinen Unterhalt gezahlt. Meine Eltern haben keinen Unterhaltstitel gegen mich. Nun zu meiner Frage: Ich habe jetzt einen festen Job und würde gerne Unterhalt für meine Kinder zahlen. Außerdem liege ich ein paar € über meinem Selbstbehalt/Insolvenz. Wie stelle ich das zeitnah an? Meine Eltern kriechen auf dem Zahnfleisch, weil sie selbst nicht viel verdienen und das Jugendamt schmeißt nur Knüppel zwischen die Beine. Ich würde wirklich gerne so schnell wie möglich Unterhalt zahlen, wenn´s auch nicht viel ist... |
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#2
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| Sind denn die Kinder beim Einbehalt zur Insolvenz als unterhaltsberechtigte Personen berücksichtigt? |
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#3
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| nein, leider nicht |
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#4
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| Das darf ja wohl nicht wahr sein! Wie hoch ist denn Dein Einkommen, und seit wann hast Du dieses Einkommen, und seit wann 'läuft' die Insolvenz? |
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#5
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| Einkommen sind 1100 - 1200€ Netto, je nach Stunden. Wäre also nicht viel Unterhalt, aber immerhin. Das Insolvenzverfahren läuft jetzt über 2 Jahre. Das Sorgerecht für die Kinder habe ich vor einem knappen halben Jahr abgegeben. |
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#6
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| Ich hab die letzten Jahre alles falsch gemacht (das eingeschlossen), weiß ich mitlerweile selber. Ich danke dir auf jeden Fall schon mal für deine Hilfe... Meine Eltern machen alles, um mir und den Kindern zu helfen, deshalb haben sie auch bislang nichts eingefordert. Da wäre eh nichts zu holen gewesen... |
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#7
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| Hallo wurzelzwerg84, Was ist denn mit der Mutter der Kinder? hat die Einkommen? wie viel? Deine Eltern sollten Unterhalt von dir und der Mutter der Kinder fordern. Unterhalt ist auch bei Insolvenz vorrangig. Sie sollten bis zu deinem Selbstbehalt fordern, Wie ihr weiteres intern regelt, ist eure Sache. lg edy
__________________ Ein freundliches " Hallo " setzt sich auch in Foren immer mehr durch. |
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#8
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| Ob ein Wurzelzwerg automatisch männlich ist, wie edy vermutet, weiß ich nicht. Ist vielleicht auch nebensächlich. Du schreibst, dass Du Deine Beschäftigung erst seit kurzem hast, was auch immer darunter zu verstehen ist. Vermutlich hast Du noch keinerlei Lohnabrechnung bekommen. Bei der Einkommenshöhe, die Du angegeben hast, wird Dir ohnehin nicht viel als Pfändung abgezogen werden. Dennoch wäre es ratsam, dass Deine Kinder dabei berücksichtigt werden. Wenn Du bislang vieles falsch gemacht hast, impliziere ich in diese Aussage, dass Du gerne zurück auf richtige Pfade möchtest. Dazu gehört dann auch, dass Du Deine Kinder als unterhaltsberechtigt berücksichtigen lässt. Wenn Du nicht weißt, wie man das macht, melde Dich einfach noch mal. Der Weg, den edy Dir aufgezeigt hat, mag ein möglicher sein. Obwohl, ich weiß nicht so recht, ob ein Titel hier wirklich erstrebenswert sein muss. Von der Vorrangigkeit des Unterhalts mit Titel bei Insolvenz bin ich derzeit noch nicht überzeugt. Dies wird ja (zunächst) über die Pfändungstabelle an Hand der unterhaltsberechtigten Personen berücksichtigt. Bei Deinem Einkommen sehe ich also durchaus Beträge, die Du an Deine Eltern abgeben könntest. Was zum Einen deren finanzielle Sorge ein wenig mindert, und zum Anderen Dein Selbstwertgefühl ein wenig steigert. Wobei ich denke, dass Du kurzfristig auch an Dich selber denken solltest, um möglichst bald gefestigt neue Wege gehen zu können. Eine gewisse finanzielle Grundlage gehört m.E. dazu. Wichtig also ist zunächst, dass Du die Arbeitsstelle beibehältst, was ja wesentlicher Bestandteil einer finanziellen und mentalen Grundausstattung ist. PS. Dennoch solltest Du der Vollständigkeit halber mal kurz mitteilen, was denn mit dem anderen Elternteil ist. |
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#9
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| nochmal dankeund zu eurer Frage: Ich bin die Mutter, der Vater darf und soll sich den Kindern nicht nähern und zahlt auch keinen Unterhalt. Warum das so ist, müssen wir nicht näher erläutern, war nämlich nicht so schön. Ich will wieder für meine Kinder Vorbild sein und dazu gehört für mich auch Unterhalt. Das Insolvenzverfahren läuft ja so oder so weiter. Wäre es sinnig, direkt beim Amtsgericht nachzuhaken? |
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#10
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| Ach so, der Arbeitsvertrag war erst auf ein paar Wochen betristet und geht jetzt in ein unbefristetes Verhältnis über. |
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