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| Unterhaltsrecht allgemein Hier kann über die sonstigen Themen und Fragen des Unterhaltsrechts diskutiert werden. |
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#1
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| Hallo liebe Forengemeinde, ich habe folgendes Problem: meine Oma wird in ein Betreutes Wohnen ziehen müssen aufgrund ihres Gesundheitszustandes. Meine Oma hat zwei Töchter. Mein Opa ist 1997 gestorben und es existiert ein Berliner Testament. Beide Töchter sind im Haus meiner Oma im Grundbuch als Nacherben eingetragen. Meine Mutter hat selbst ein Haus und bezieht Hartz IV (selbstbewohnte Immobilie). Nun möchten meine Mutter und meine Oma, dass ich das betreute Wohnen kommplett bezahle. Ich arbeite in München und bin verheiratet und habe ein 5-jähriges Kind. Ich verdiene zwar mit 2.700 € nicht schlecht, bin aber auch Alleinverdiener. Wir zahlen schon für eine 3-Zimmer-Wohnung 760 € warm. Da ich beruflich auch ein Arbeitszimmer benötige, sind wir vom Jugendamt aufgefordert worden, in eine 4-Zimmer-Wohnung umzuziehen, damit unser Sohn ein eigenes Zimmer bekommen kann. Nun weiss ich, dass zunächst die Kinder direkt unterhaltspflichtig sind. Beide sind laut Sozialamt nicht leistungsfähig. Das Sozialamt will aber nicht den Differenzbetrag zwischen der Rente meiner Oma und dem betreuten Wohnen zahlen. Nun soll meine Oma mich auf Unterhalt verklagen. Dabei gibt es neben mir noch vier weitere Enkel. Ist das so rechtens? |
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#2
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| Nein, denn schließlich hat deine Oma noch ein verwertbares Haus. Dann muss sie den Verkaufserlös eben verleben und hat nichts mehr zu vererben an ihre Töchter, wenn diese jetzt nicht für sie aufkommen wollen oder können.
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#3
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| Im Übrigen darf das Sozialamt die Oma nicht zur Klage gegen die Enkel auffordern, das wäre eine umgehend der Ausschlußtatbestände des § 94 SGB XII. Das haben früher die Verwaltungsgerichte (heute die Sozialgerichte) untersagt. Daher glaube ich auch nicht, dass das Sozialamt zur Klage aufgefordert hat, es wird wegen dem Hausgrundstück die Leistung abgelehnt haben. Abgesehen davon bist Du in Bezug auf Elternunterhalt gar nicht leistungsfähig. Selbstbehalt Du: 1500 € Mindestbedarf Ehefrau: 1200 € Bedarf Kind (DüTa): 273 € Gesamtbedarf: 2973 € Da liegt Dein Einkommen schon ohne irgendwelche Bereinigungen darunter. |
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