Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Unterhalt - Unterhaltsrecht > Unterhaltsrecht allgemein

Unterhaltsrecht allgemein Hier kann über die sonstigen Themen und Fragen des Unterhaltsrechts diskutiert werden.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 07.11.2010, 19:50
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.11.2010
Beiträge: 4
Standard Unterhalt

Hallo, meine Sohn ist 18 geworden, hat die Schule beendet und hat auch keine möglichkeit eine Lehre zu machen und ich Zahle seit dem 13. Lebensjahr 360 EuroUnterhalt! Meine frage muß ich weiter Unterhalt Zahlen? wenn ja in welcher Höhe? werde ich mehr zahlen müßen oder bleibt die Höhe?
Bedanke mich für jede Antwort
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 07.11.2010, 20:16
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 19.08.2009
Beiträge: 4.208
Standard

Die Eltern sind unterhaltspflichtig bis zu einem angemessenen Berufsabschluß des Kindes.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 07.11.2010, 20:19
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.11.2010
Beiträge: 4
Standard

In der selben Höhe wie bisher?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 08.11.2010, 04:36
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.218
Standard

Zitat:
Zitat von marco.wi Beitrag anzeigen
ich Zahle seit dem 13. Lebensjahr 360 EuroUnterhalt!
Auf welcher Grundlage?
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 08.11.2010, 05:58
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.04.2009
Beiträge: 385
Standard

Kann man so pauschal nicht beantworten, zu klären wäre

-was bedeutet "hat keine Möglichkeit eine Lehre zu machen", ist doch schwer vorstellbar bei dem derzeit doch etwas entspannteren Ausbildungsmarkt

-ab 18 sind beide Eltern zu Unterhalt verpflichtet, zur Berechnung müsste man die bereingten Einkommen beider Eltern heranziehen.

-besteht über die 360 € ein Titel oder ist das frei vereinbart ?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 08.11.2010, 14:23
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.11.2010
Beiträge: 4
Standard

Das ist so vom Jugenamt festgelegt, ich habe ein schreiben bekommen das ich 360 Euro zahlen muß! Mich würde natürlich interessieren ob es mehr werden könnte wenn er 18 ist?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 08.11.2010, 17:54
woodchuck
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Mit Volljährigkeit sollte der Unterhalt neu berechnet werden, da jetzt auch das Einkommen der Mutter eine Rolle spielt.

Sofern kein unbefristeter Unterhaltstitel besteht, solltest du deinen Sohn anschreiben und mitteilen, dass du die Unterhaltszahlungen ab nächsten Monat einstellst. Sollte er weiterhin Unterhalt beanspruchen, soll er dir nachweisen, was er derzeit tut und was "keine Möglichkeit eine Lehre zu machen" bedeutet. Außerdem ist das Einkommen der Mutter sowie ggf. sein Einkommen maßgebend.

Nach der Schulausbildung besteht zwar auch in einer Orientierungsphase Anspruch auf Unterhalt, aber die Dauer ist in der Rechtssprechung nicht eindeutig bestimmt und eine Wartezeit auf Ausbildung/Studium ist keine Orientierungsphase. In der Wartezeit besteht kein Unterhaltsanspruch, da das Kind hier ein Pflicht zur Erwerbstätigkeit hat.

Sollte er eine Ausbildung beginnen lebt der Unterhaltsanspruch wieder auf.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 08.11.2010, 18:14
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.11.2010
Beiträge: 4
Blinzeln

Besten dank für die Info
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
kindesunterhalt

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
ALG II und Unterhalt vom Vater suesally Kindesunterhalt 15 26.06.2010 17:06
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) ALG II durch Unterhalt katrinchen1967 Hartz IV 4 - ALG II 2 9 27.11.2009 07:59
Kind / Kinder Unterhalt trotz Partnerschaft + bafög? Milka12345 Hartz IV 4: U 25 2 19.10.2009 06:16
Vater weigert sich Unterhalt zu zahlen Marlice Kindesunterhalt 12 19.02.2009 18:52
Eltern Unterhalt der Eltern iswestija Hartz IV 4: U 25 17 17.02.2009 18:01


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 04:36 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0