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| Unterhaltsrecht allgemein Hier kann über die sonstigen Themen und Fragen des Unterhaltsrechts diskutiert werden. |
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#1
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| Hallo liebe Forummitglieder, vielleicht könnt ihr mir ja einen brauchbaren Tipp geben. Ich bin seit 13 Jahren geschieden, lebe mit meinem 16jährigen Sohn im Haus meiner Mutter und habe alles probiert, was man im Laufe der Zeit probiert, um dem Kind zu seinem Recht zu verhelfen. Unterhaltsvorschuss beantragt, damals (längst erschöpft), Unterhaltsklage an den Vater, vollstreckbaren Titel für viel Geld erklagt, usw ... usfort, jeder kennt das. Der Vater des Kindes zahlt trotz des Titels seit Jahren keinen pfennig Unterhalt, will den Sohn auch nicht sehen, hat noch nie ein Schulzeugnis gesehen oder sich sonstwie an der Erziehung beteilgt. Seit 2 Jahren ist er angeblich nicht leistungsfähig, wegen eines selbst verschuldeten Mountainbike Unfalls (ab dann komplett verblödet). Mein Sohn geht zum Gymnasium und will eventuell studieren (Geldfrage). Ich kämpfe mich seit Jahren mit wechselnden Arbeitsstellen durch und hoffe auf einen unbefristeten Vertrag. Nun wirds ja doch manchmal grenzwertig mit dem Geld und ich frage mich, ob mein Sohn nicht noch woanders Geld für seinen Lebensunterhalt beantragen kann, ausser bei mir und seiner alten Oma. Das nervt alles und wir kommen einfach nicht von der Stelle. Trotz des Versuchs meines Sohnes, schon selbst zu arbeiten und einen Schülerjob anzunehmen, denke ich, dass der Vater doch irgendwie zur Verantwortung gezogen werden muss. Warum kann der sich einfach so entziehen, ohne jede Konsequenz. Ich bin für jede Antwort dankbar und freue mich auf Eure nützlichen Tipps. Danke und Frohe Weihnachten :-) |
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#2
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| Hallo, weisst du denn was der Vater für Einkommen hat ? So aktuell ? Ansonsten: beantrag bei der Familienkasse Kinderzuschlag, frag wegen Wohngeld nach... Gruß Enibas |
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#3
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| Hallo Enibas, das Einkommen liegt wohl (laut Aussage vom Jugendamt) genau beim Selbstbehalt. Es handelt sich um eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Deswegen ist er auch nicht leistungsfähig. Aber das mit dem Kindergeldzuschuss ist ein Tipp. Manchmal bracuht man nur ein Wort, um weiter danach zu suchen. Ich mach mich jetzt auf die Suche nach "Kindergeldzuschlag". Vielen lieben Dank und beste Grüße. LUNA66 |
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#4
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| Wie betucht sind die Eltern des Kindesvaters? Die sind nämlich u.U. auch unterhaltsverpflichtet. |
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#5
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| Hallo, ich weiss. Die haben schon sämtliche Unterstützung versagt, weil sie "angeblich" auch kein Geld haben ..... bla bla bla. Da bin ich laut Aussage der Richterin in der Beweispflicht .... wie soll lich das bewesien, dass die Grundbesitz und Acker usw. haben, was alles vile Wert ist .... Dankeschön für Deine nette Antwort. Beste Grüße LUNA |
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#6
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| Einen Ratschlag, aber für die weite Zukunft, kann ich dir noch geben. Dokumentiere restlos alles, was du seit der Scheidung unternommen hast, damit du die Unterhalts- und Umgangsverweigerung des Kindesvaters nachweisen kannst. Irgendwann verdient dein Sohn hoffentlich gutes Geld und dann könnte der Vater dastehen und die Hände aufhalten, z.B. für Sozialhilfe oder für Pflege. Solchen Elternteilen gönne ich da nämlich gar nichts, die haben ihren Unterhaltsanspruch verwirkt. Und gerecht fände ich es auch nicht, wenn die Kinder trotz mangelnder elterlicher Unterstützung etwas geworden sind und dann zahlen müssten. |
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#7
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| Hallo, dankeschön für den Tipp. Ich habe auch schon Angst davor, dass mein Sohn später mal den Heimplatz für seinen Erzeuger bezahlen muss ..... Habe schon alles soweit aufgehoben, dass etliche Ordner zusammenkommen. Jetzt überlege ich, das Sorgerecht noch komplett auf mich überschreiben zu lassen, weil er ja auch von "Sorge" nichts wissen wollte und will ..... Danekschön für die Tipps und viele Grüße LUNA66 |
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#8
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| Stimmt, das Sorgerecht solltest du ihm unbedingt abnehmen, wegen mangelnder Sorge. Wieso musst du vor Gericht die Leistungsfähigkeit der Großeltern nachweisen? Sie müssten ihre Leistungsunfähigkeit nachweisen. Aber Vermögen zählt leider noch gar nicht, nur Einkommen. |
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| Stichworte |
| kind 16 jahre, kindesunterhalt, lebensunterhalt, sorgerecht gemeinsam, unterhalt |
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