Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Unterhalt - Unterhaltsrecht > Unterhaltsrecht allgemein

Unterhaltsrecht allgemein Hier kann über die sonstigen Themen und Fragen des Unterhaltsrechts diskutiert werden.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 21.12.2009, 22:40
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.12.2009
Beiträge: 4
Rotes Gesicht Trotz Titel, Jugendamt und allem - Kein Geld für Kind 16 Jahre

Hallo liebe Forummitglieder,
vielleicht könnt ihr mir ja einen brauchbaren Tipp geben. Ich bin seit 13 Jahren geschieden, lebe mit meinem 16jährigen Sohn im Haus meiner Mutter und habe alles probiert, was man im Laufe der Zeit probiert, um dem Kind zu seinem Recht zu verhelfen. Unterhaltsvorschuss beantragt, damals (längst erschöpft), Unterhaltsklage an den Vater, vollstreckbaren Titel für viel Geld erklagt, usw ... usfort, jeder kennt das. Der Vater des Kindes zahlt trotz des Titels seit Jahren keinen pfennig Unterhalt, will den Sohn auch nicht sehen, hat noch nie ein Schulzeugnis gesehen oder sich sonstwie an der Erziehung beteilgt. Seit 2 Jahren ist er angeblich nicht leistungsfähig, wegen eines selbst verschuldeten Mountainbike Unfalls (ab dann komplett verblödet). Mein Sohn geht zum Gymnasium und will eventuell studieren (Geldfrage). Ich kämpfe mich seit Jahren mit wechselnden Arbeitsstellen durch und hoffe auf einen unbefristeten Vertrag. Nun wirds ja doch manchmal grenzwertig mit dem Geld und ich frage mich, ob mein Sohn nicht noch woanders Geld für seinen Lebensunterhalt beantragen kann, ausser bei mir und seiner alten Oma. Das nervt alles und wir kommen einfach nicht von der Stelle. Trotz des Versuchs meines Sohnes, schon selbst zu arbeiten und einen Schülerjob anzunehmen, denke ich, dass der Vater doch irgendwie zur Verantwortung gezogen werden muss. Warum kann der sich einfach so entziehen, ohne jede Konsequenz. Ich bin für jede Antwort dankbar und freue mich auf Eure nützlichen Tipps. Danke und Frohe Weihnachten :-)
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 22.12.2009, 08:55
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.12.2008
Ort: Hinter den 7 Bergen...
Beiträge: 1.729
Standard

Hallo,
weisst du denn was der Vater für Einkommen hat ? So aktuell ?

Ansonsten: beantrag bei der Familienkasse Kinderzuschlag, frag wegen Wohngeld nach...

Gruß
Enibas
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 22.12.2009, 11:11
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.12.2009
Beiträge: 4
Standard Danke für Deine schnelle Antwort

Hallo Enibas,
das Einkommen liegt wohl (laut Aussage vom Jugendamt) genau beim Selbstbehalt. Es handelt sich um eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Deswegen ist er auch nicht leistungsfähig. Aber das mit dem Kindergeldzuschuss ist ein Tipp. Manchmal bracuht man nur ein Wort, um weiter danach zu suchen. Ich mach mich jetzt auf die Suche nach "Kindergeldzuschlag". Vielen lieben Dank und beste Grüße.

LUNA66
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 22.12.2009, 12:47
Gesperrt
 
Registriert seit: 25.11.2008
Beiträge: 2.354
Standard

Wie betucht sind die Eltern des Kindesvaters?
Die sind nämlich u.U. auch unterhaltsverpflichtet.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 22.12.2009, 18:24
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.12.2009
Beiträge: 4
Standard

Hallo,
ich weiss. Die haben schon sämtliche Unterstützung versagt, weil sie "angeblich" auch kein Geld haben ..... bla bla bla.
Da bin ich laut Aussage der Richterin in der Beweispflicht .... wie soll lich das bewesien, dass die Grundbesitz und Acker usw. haben, was alles vile Wert ist ....
Dankeschön für Deine nette Antwort.
Beste Grüße
LUNA
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 22.12.2009, 18:49
Gesperrt
 
Registriert seit: 25.11.2008
Beiträge: 2.354
Standard

Einen Ratschlag, aber für die weite Zukunft, kann ich dir noch geben.

Dokumentiere restlos alles, was du seit der Scheidung unternommen hast, damit du die Unterhalts- und Umgangsverweigerung des Kindesvaters nachweisen kannst.
Irgendwann verdient dein Sohn hoffentlich gutes Geld und dann könnte der Vater dastehen und die Hände aufhalten, z.B. für Sozialhilfe oder für Pflege.
Solchen Elternteilen gönne ich da nämlich gar nichts, die haben ihren Unterhaltsanspruch verwirkt. Und gerecht fände ich es auch nicht, wenn die Kinder trotz mangelnder elterlicher Unterstützung etwas geworden sind und dann zahlen müssten.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 22.12.2009, 19:18
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.12.2009
Beiträge: 4
Standard

Hallo,
dankeschön für den Tipp. Ich habe auch schon Angst davor, dass mein Sohn später mal den Heimplatz für seinen Erzeuger bezahlen muss ..... Habe schon alles soweit aufgehoben, dass etliche Ordner zusammenkommen. Jetzt überlege ich, das Sorgerecht noch komplett auf mich überschreiben zu lassen, weil er ja auch von "Sorge" nichts wissen wollte und will .....
Danekschön für die Tipps und viele Grüße
LUNA66
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 22.12.2009, 20:17
Gesperrt
 
Registriert seit: 25.11.2008
Beiträge: 2.354
Standard

Stimmt, das Sorgerecht solltest du ihm unbedingt abnehmen, wegen mangelnder Sorge.

Wieso musst du vor Gericht die Leistungsfähigkeit der Großeltern nachweisen?
Sie müssten ihre Leistungsunfähigkeit nachweisen.
Aber Vermögen zählt leider noch gar nicht, nur Einkommen.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
kind 16 jahre, kindesunterhalt, lebensunterhalt, sorgerecht gemeinsam, unterhalt

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Trotz Arbeit jetzt jeden 1. um Geld betteln bei ARGE? sonnenblumemv Hartz IV 4 - ALG II 2 10 11.01.2010 17:10
Alleinerziehend / Alleinstehend Harz4 + Kind = Zu wenig Geld? Tihas Hartz IV 4 - ALG II 2 1 21.12.2009 21:33
Trotz Arbeit kein Geld zum Leben...Was tun wer kann helfen? bulli82 Hartz IV 4 - ALG II 2 20 24.09.2009 16:55
Geld sparen für Kind nicht erlaubt mit ALG II???? Kathi3747 Hartz IV 4 - ALG II 2 10 20.05.2009 15:39
Mutter gibt Geld für sich aus, Kind steht hinten an Galapagos Hartz IV 4 - ALG II 2 2 25.03.2009 06:18


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 04:36 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0