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| Unterhaltsrecht allgemein Hier kann über die sonstigen Themen und Fragen des Unterhaltsrechts diskutiert werden. |
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#1
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| Hallo, Ich lebe in Österreich, mein Vater irgendwo in Deutschland. Meine Eltern haben sich vor 30 Jahren scheiden lassen (mein Vater trug laut Scheidungsurteil die ganze Schuld). Er hat meine Mutter auf einem Schuldenberg sitzen lassen und niemals Unterhalt oder Alimente bezahlt. Bis ich 10 Jahre alt war, hat er uns unregelmäßig besucht und dann gar nicht mehr. Vor 3 Jahren bekamen wir ein Schreiben vom Sozialamt, in dem stand, wir sollten unsere Vermögenswerte offenlegen. Ich hatte in einem Zeitraum von über 2-3 Jahren wieder sporadisch Kontakt mit ihm, der mittlerweile wieder völlig abgebrochen ist. Ich bekam die Mitteilung, im Moment würde ich zu wenig verdienen, aber meine Vermögenswerte würden wieder geprüft werden. Meine Frage lautet: Wenn ich jetzt mehr verdiene, kann es sein, daß ich die Sozialhilfe/ oder Hartz 4 für meinen Vater bezahlen muß? Obwohl wir vor 30 Jahren das letzte Mal zusammen in einem Haus gelebt haben? Obwohl er nie seinen Unterhaltspflichten nachgekommen ist? Ich bitte Euch um eine Antwort. Ich habe keine Ahnung von den deutschen Gesetzen. Liebe Grüße aus Österreich |
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#2
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| Es müßte sich um Sozialhilfe handeln. Bei Hartz bzw. ALGII (ist ein und dasselbe) sind die Kinder gegenüber den Eltern grundsätzlich nicht unterhaltspflichtig. Wenn du nachweisen kannst das dein Vater keinen Unterhalt für dich gezahlt hat, kann er damit SEINEN Unterhalt verwirkt haben. google mal nach : Elternunterhalt verwirkt das hab ich auf die schnelle gefunden. 1. Antwort, Punkt 9 Forum :: Elternunterhalt.de :: Verwirken der Unterhaltspflicht - Vater war nicht bekannt |
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#3
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| Danke für die schnelle Antwort! lg |
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