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Unterhaltsrecht allgemein Hier kann über die sonstigen Themen und Fragen des Unterhaltsrechts diskutiert werden.

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  #1  
Alt 04.03.2010, 13:35
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Beiträge: 1
Unglücklich Pfändung der Stuernachzahlung?

Hallo,


3 meiner 4 Kinder haben 2 Jahre beim Vater gelebt, der in dieser Zeit UVG bezog. Ich habe immer meine Einkommensverhältnisse offen gelegt, und auch, wenn ich über dem Satz verdient habe, einen wenn auch kleinen Teil bezahlt.

Im Sommer 2007 zogen die 3 Kinder zu mir zurück. Ich wurd beantragte daraufhin UVG und bezog es bis letzten Sommer, da es dann auslief.

Nun machte ich meine Steuererklärung, und anstelle einer Nachzahlung kam, dass die Nachzahlung gepfnändet wurde und an die UVG Stelle von damals, als mein Exmann UVG bzog überwiesen wurde!

Ich lebe am Existenzminimum! mein Netto beträgt in guten Monaten 800 €, plus Kindergeld und für das letzte Kind Halbwaisenrente (142 €)!
Das ist alles, was wir haben und die pfänden mir nun die Nachzahlung?
Ist das rechtens, obwohl kein Beschluss o. ä. vorliegt?
Muss ich die 5000€, die damals aufgelaufen sind tilgen? wovon?

LG
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  #2  
Alt 09.03.2010, 17:38
Benutzerbild von onkel moe
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Registriert seit: 06.01.2010
Beiträge: 232
Standard Gibt es denn einen Titel?

Hallo,

gibt es gegen Dich (als Schuldner) oder gegen Dich und den Kindervater (als Gesamtschuldner) einen Titel oder einen (bestandskräftigen) Rückforderungsbescheid, aus welchem gepfändet wurde?

Falls Du Dir da nicht sicher sein solltest, frag bitte einmal bei der zuständigen UVG-Stelle nach.

Sofern es einen solchen Titel / Rückforderungsbescheid gibt, wirst Du voraussichtlich mit der Pfändung leben müssen, wenn es aber nur einen solchen gegen den Kindesvater gibt, kannst Du u.U. noch gegen die Pfändung vorgehen.

Ähnlich ist es m.E. mit dem Gesamtrückstand von 5.000 Euro. Wenn ein Titel (s.o.) gegen Dich / Euch vorliegt, dann musst Du eventuell die "Schulden" zurückzahlen. Das aber sicher nicht mit dem Netto von ca. 800 Euro, sondern halt immer in Kleckerbeträgen (wie eben dieser Pfändung).

Frag aber bitte erstmal in der UVG-Stelle nach.

(UVG ist ausdrücklich nicht mein Spezialgebiet, da weise ich ausdrücklich drauf hin... obiges gilt eher generell für den Bereich "Schulden und Pfändungen")
__________________
"The first Thing we do, let's kill all the Lawyers"
(William Shakespeare)
____________________________________________

"Häh? Wer? Was? Wie? Wo? Wovon reden sie überhaupt? Wieso? Was? Wie bitte? Ich versteh nicht..."
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