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Unterhaltsrecht allgemein Hier kann über die sonstigen Themen und Fragen des Unterhaltsrechts diskutiert werden.

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  #1  
Alt 19.12.2011, 02:17
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Registriert seit: 19.12.2011
Beiträge: 1
Standard Mietzahlung an den getr.l. Ehemann

Ich habe hier mal eine Frage und irgendwie kann mir die niemand sicher beantworten.
Ich lebe von meinem Ehemann getrennt, sein Auszug steht bevor. Ich verbleibe mit meinen drei Kindern (eines davon ist auch seins) vorerst in seinem Haus, damit ich in Ruhe etwas passendes suchen kann. Das Haus hat mein Mann während der Ehe gekauft.
Obwohl ich nur halbtags arbeite habe ich meinem Mann immer 400 Euro im Monat gezahlt als "Miete". Nun möchte er, dass ich ihm 730 Euro Miete zahle plus 400 Euro für NK. Das verdiene ich im Monat nicht mal...
Meine Frage: muß ich ihm während der Trennung überhaupt irgendetwas zahlen und wenn ja, wieviel? Mein Mann ist Anwalt und verdient fast das 4fache, allerdings hat der drei Kinder und natürlich den Abtrag für sein Haus und nun noch Mietkosten.
Im Gegenzug würde er mir dann 500 Euro Ehegattenunterhalt zahlen und Mind.kindesunterhalt. Aber nur, wenn ich den genannten Betrag zahlen, ansonsten würde mir kein Ehegattenunterhalt zustehen (sagt er). Kann mir jemand helfen?
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  #2  
Alt 19.12.2011, 05:13
pAp pAp ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.11.2008
Ort: NRW
Beiträge: 998
Standard

Zitat:
Zitat von tanjas
Mein Mann ist Anwalt...
Zitat:
Zitat von tanjas
Kann mir jemand helfen?
Ja, und zwar nur ein Anwalt, den Du Dir nimmst. Sei nicht so naiv zu denken, dass ein paar Tipps aus dem Internet Dir helfen könnten.
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