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Unterhaltsrecht allgemein Hier kann über die sonstigen Themen und Fragen des Unterhaltsrechts diskutiert werden.

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  #1  
Alt 29.11.2011, 18:13
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Registriert seit: 29.11.2011
Beiträge: 2
Standard Mein Vater zahlt kein Unterhalt

Hei Leute.

Ich habe mal eine frage und zwar mein Vater zahlt seit längeren kein Unterhalt.

Meine Mutter war schon beim Gericht und alles aber er zahlt nicht mehr obwohl er seine eigene Firma hat und genug Geld da hat er will einfach nur nicht zahlen, und meine Mutter ist mit den nerven am Ende und da wollte ich fragen ich bin 17 Jahre, was kann ich tun? Kann ich mit 17 Jahren überhaupt was bewirken ? Wen ja könnt ihr mir bitte sagen was ich machen kann?
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  #2  
Alt 29.11.2011, 19:19
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.989
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Was machst du denn derzeit? Gehst du zur Schule, machst du eine Ausbildung? Gibt es einen Titel? Ist ein Anwalt oder das Jugendamt mit der Sache beauftragt?

Turtle
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  #3  
Alt 29.11.2011, 19:32
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Beiträge: 2
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Also ich gehe zurzeit zur Schule und ein Titel hab ich auch und Anwalt den von meiner mutter
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  #4  
Alt 29.11.2011, 19:38
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.989
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Und der ist mit dem Titel in der Hand nicht in der Lage, einen Gerichtsvollzieher zu beauftragen, damit er mal ein bisschen was pfändet? Oder deinen Vater wegen Entziehung von der Unterhaltspflicht anzuzeigen?

Sorry, aber wozu bekommt er dann sein Geld?

Turtle
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  #5  
Alt 30.11.2011, 05:29
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Beiträge: 385
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Da Du noch nicht volljährig bist muss das alles Deine Mutter als Deine gesetzliche Vertreterin machen, ab 18 kannst Du dann selbst.

Erfahrungsgemäß ist es schwierig bei Selbständigen etwas zu pfänden, Kontopfändung wäre möglich, sofern die Kontodaten des Vaters bekannt sind, oder den Gerichtsvollzieher hinschicken und bei Nichtzahlung die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung verlangen.
Beide Maßnahmen sind für Selbständige in der regel sehr schmerzhaft, daher folgt dann vielleicht doch eine Zahlung.

Nachteil der Gerichtsvollzieher will erstmal Geld sehen, allerdings halten sich die Gebühren in der Regel im überschaubaren Rahmen. Teuer wird glaube ich nur eine Inhaftierung bei Verweigerung der eV.

Eine Anzeige nach
StGB - Einzelnorm
ist kostenlos und kann zumindest den Druck auf den säumigen Zahler erhöhen. Unterhaltszahlungen bringt diese aber vorerst auch nicht.
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  #6  
Alt 30.11.2011, 09:07
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Das stimmt, Du kannst erst ab nächstem Jahr selbst tätig werden.
Du kannst aber jetzt schon insoweit tätig werden, dass Du Deiner Mutter, die ja damit mental überfordert ist, schon mal die Arbeit abnimmst, und konkreten Kontakt mit dem Anwalt aufnimmst.

Und zu einem Gespräch dorthin, da nimmst Du sie mit. Packst sie unter'm Arm und nimmst sie mit! Weil ja ihre Unterschrift gebraucht wird.
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  #7  
Alt 30.11.2011, 13:33
Benutzerbild von Spejbl
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Standard Kontodaten und Daten zur Gewinnermittlung könnte der Anwalt beim Finanzamt erhalten.

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