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| Unterhaltsrecht allgemein Hier kann über die sonstigen Themen und Fragen des Unterhaltsrechts diskutiert werden. |
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#1
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| Hallo zusammen, ich bin neu hier und bin gespannt, ob mir hier geholfen werden kann. Zu meiner Situation: Ich bin 21 Jahre und studiere in München an einer privaten Hochschule (staatlich anerkannt). Ich denke auf Grund von langjährigen immer wieder kehrenden familiären Problemen darüber nach von Zuhause auszuziehen. In diesem Fall sind meine Eltern verpflichtet mir bis zum vollendeten 25. Lebensjahr oder zur vollendeten Berufsausbildung Unterhalt zu zahlen, soweit es mir bekannt ist. Ich bin nicht Bafög-Bezugsberechtigt, weil meine Eltern zu viel verdienen. Meine wichtigen Fragen: 1.) Bin ich berechtigt Unterhalt zu beziehen, wenn ich ausziehen möchte und selbst keine finanziellen Mittel habe? 2.) Müssen meine Eltern weiterhin meine Studiengebühren zahlen - auch für eine private Uni? 3.) An welche Einrichtung muss ich mich wenden, um nähere Auskünfte zu bekommen? *Sozialamt & Landratsamt meines Landkreises haben mich jeweils weiter verwiesen. Jetzt soll ich mich bei der Rechtsabteilung des Amtsgerichts erkundigen. Was wenn die mich auch weiter schicken? Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen, BazzaJayT |
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#2
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| 1.) Ja. 2.) Müssten sie bereits jetzt nicht. Du hast Anrecht auf Unterhalt lt. Düsseldorfer Tabelle. Ob du von dem Unterhalt dann Nudeln und Tomatensoße kaufst oder deine Studiengebühren bezahlst, ist dein Problem. 3.) Auskünfte bzgl. Unterhalt? An einen Anwalt ggf. Turtle |
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#3
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| Zitat:
Grundsätzlich hast Du recht, Du hast einen Unterhaltsanspruch. Aber Deine Eltern bestimmen die Art der Unterhaltsgewährung und sie können Naturalunterhalt bestimmen, also Wohnung, Essen, Kleidung etc. Steht so im Gesetz, § 1612 BGB. Bestimmungsrecht beim Unterhalt | Naturalunterhalt Die haben auch nichts damit zu tun, eine kostenlose und derart individuelle Rechtsberatung wie bei Dir nötig wirst Du eher nicht in einer Behörde finden. Vielleicht fragst Du mal an der Uni nach, da gibt es mehr Menschen mit Deinem Problem. Oder Du lässt Dich von einem Rechtsanwalt beraten, zwecks Duchsetzung eines streitigen Unterhalts wird der dann sowieso gebraucht. |
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#4
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| Ausführlicher? Da muss ich wirklich weit ausholen. Meine Situation darzustellen ist besonders schwer. Ich will nicht den Eindruck vermitteln, dass ich ein emotional überreagierender Teenager bin, der nach Freiheiten strebt. Meine Eltern haben quasi zwei Gesichter. Auf der einen Seite liebe ich sie, wie sie sind und es könnte besser nicht sein. Auf der anderen Seite aber übt mein Vater schon immer Druck auf mich aus und zwar nicht zu wenig. Wo setze ich am besten an, das ist die Frage. Mein Vater ist für mich quasi ein Workaholic. Das führt dazu, dass er kaum und wenn überhaupt Abends oder am WE mal zuhause ist. Der Problempunkt ist hierbei der, dass er Erfolg erwartet, den ich ihm noch nie liefern konnte. Man muss dabei wirklich weit zurückdenken. Ich hatte immer Probleme in der Schule und nur durchschnittliche Noten, weil ich Zuhause für "Nicht-wissen" geschlagen wurde. Ich hatte immer Angst davor mit meinen Eltern zu lernen, weil ich dabei nicht selten Prügel bekommen habe. Die Prügel gibt es so zwar nicht mehr, weil ich einfach größer und stärker geworden bin, was aber Gewalt von Seiten meines Vaters nicht auschließt. Es ist nicht lange her, da hat er mir aus einem nichtigen Grund während ich gegessen habe ins Gesicht geschlagen. Was mich aber viel mehr belastet sind die Aussagen die er macht und das Gefühl, was er mir vermittelt. Das Gefühl, das er mir vermittelt ist, dass er mich nur dann akzeptieren kann, wenn er mich auch "herzeigen" kann. D.h., wenn ich Erfolge am laufenden Band produziere. Daraus ergibt sich wiederum, dass er mich schon oft als "Versager" oder "Ekel" oder gar als "Arsch****" beschimpft hat. Ich spüre bei aller Liebe zu meinen Geschwistern (Bruder, 2 Schwestern, alle jünger) ständige Belastung, wenn ich Zuhause bin. Ich fühle mich nicht wohl und das wiederum beeinträchtigt meine Leistungsfähigkeit und Entwicklung. Meine Beziehung zu meinem Vater ist dadurch wirklich stark geschädigt. Was ich schon erlebt habe, wie ich verprügelt oder geschlagen wurde ist wirklich nicht zu wünschen, auch wenn es andere gibt, die noch schlimmere Dinge erfahren müssen. Aber das soll ja kein Maßstab sein. Wo käme man denn da hin?? Erwähnen muss ich auch, dass mein Vater durch seine Arbeit oft gefrustet ist und sich das alles in ihm aufstaut. Es braucht nicht viel, dass er durch die Decke geht. Er übt teils heftigen Druck auf meine Mutter aus, weil er sie für alles was ihm nicht passt verantwortlich macht. Er hat schon üble Ausraster gehabt. Fazit: Ich habe hier zwar eigentlich alles was ich brauche, fühle aber immer eine starke Belastung. Ich kann die Art und Weise, wie ich mich behandeln lassen muss einfach nicht mehr dulden. Ich habe es lange genug ertragen und oft das Gespräch gesucht. Die Nachhaltigkeit dieser Gespräche war äußerst gering. Dazu verspreche ich mir positive Auswirkungen hier Zuhause, weil mein Vater dann hoffentlich merkt, dass sich WIRKLICH etwas ändern MUSS. |
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#5
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| Zitat:
Das verlässt jetzt aber eher den Boden dieses Forums. Nur vielleicht ein Rat: Du kannst dem auf zweierlei Arten begegnen. Du fliehst und riskierst einen (Unterhalts-)Krieg und hoffst, dass es Dir dann besser geht. Oder Du nimmst professionelle Hilfe in Anspruch (psychologische Gesprächstherapien sind nichs peinliches) und stellst Dich der Sache. Was für Dich besser ist weiß ich nicht und auch Du kannst es nicht vorhersehen. Ich wünsche Dir aber alles Gute dabei, egal was Du tust! Ähm, ach so: An der Unterhaltsfrage ändert das jetzt nichts. Ob die Gründe (einem Gericht) gut genug sind, das Bestimmungsrecht der Eltern auszuhebeln, kann ich nicht bewerten. |
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#6
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| Vielen Dank für deine Mithilfe ![]() Ich weiß es zu schätzen, wenn Menschen helfen, ohne dass sie etwas dafür verlangen. Danke |
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#7
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| Hallo BazzaJayT, Der Unterhaltsanspruch volljähriger Kinder gegen ihre Eltern - Studienfinanzierung - Geld+BAföG - Studis Online Verzeichnis der Beratungsstellen lg edy
__________________ Ein freundliches " Hallo " setzt sich auch in Foren immer mehr durch. |
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#8
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| Hallo, Zitat:
Egal ob der Student einen eigenen Hausstand hat oder im Elternhaus wohnt, die Studiengebühren sind weder in den 670,- enthalten noch in den Bedarfsbeträgen der Düsseldorfer Tabelle. Zitat:
Zitat:
![]() Was die ggf. höheren Studiengebühren an der priv. Uni betrifft, so ist hier wohl der Grundsatz von Treu und Glauben zu berücksichtigen, d.h. sie wären m.E. auch weiterhin zu zahlen.
__________________ 42,195 Grüße Roadrunner ![]() Das Richtige erfordert niemals eine komplexe Tatkraft. Es ist immer einfach und geradlinig. Calvin Coolidge, (1872 - 1933), US-amerikanischer republikanischer Politiker, 30. Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika |
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#9
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| Zitat:
Wenn der Besuch der teuren Privatschule vorher mit den Eltern so abgesprochen wurde, dann sicherlich. Grundsätzlich können die unterhaltspflichtigen Eltern zur Finanzierung derartiger Schulen nicht verpflichtet werden. |
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#10
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| Also sie haben es definitiv akzeptiert, sonst könnte ich nicht dort studieren. Ich habe aktuell meine ersten semesterprüfungen. |
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| Stichworte |
| 21 jahre, eltern, studium, unterhalt, wohnung |
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