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Unterhaltsrecht allgemein Hier kann über die sonstigen Themen und Fragen des Unterhaltsrechts diskutiert werden.

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  #1  
Alt 23.01.2012, 20:16
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Ausrufezeichen Erste Whg - Unterhalt von Eltern beziehen

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und bin gespannt, ob mir hier geholfen werden kann. Zu meiner Situation:
Ich bin 21 Jahre und studiere in München an einer privaten Hochschule (staatlich anerkannt).
Ich denke auf Grund von langjährigen immer wieder kehrenden familiären Problemen darüber nach von Zuhause auszuziehen. In diesem Fall sind meine Eltern verpflichtet mir bis zum vollendeten 25. Lebensjahr oder zur vollendeten Berufsausbildung Unterhalt zu zahlen, soweit es mir bekannt ist.
Ich bin nicht Bafög-Bezugsberechtigt, weil meine Eltern zu viel verdienen.

Meine wichtigen Fragen:

1.) Bin ich berechtigt Unterhalt zu beziehen, wenn ich ausziehen möchte und selbst keine finanziellen Mittel habe?
2.) Müssen meine Eltern weiterhin meine Studiengebühren zahlen - auch für eine private Uni?
3.) An welche Einrichtung muss ich mich wenden, um nähere Auskünfte zu bekommen?
*Sozialamt & Landratsamt meines Landkreises haben mich jeweils weiter verwiesen. Jetzt soll ich mich bei der Rechtsabteilung des Amtsgerichts erkundigen. Was wenn die mich auch weiter schicken?

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen,

BazzaJayT
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  #2  
Alt 23.01.2012, 20:20
Benutzerbild von Turtle1972
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1.) Ja.
2.) Müssten sie bereits jetzt nicht. Du hast Anrecht auf Unterhalt lt. Düsseldorfer Tabelle. Ob du von dem Unterhalt dann Nudeln und Tomatensoße kaufst oder deine Studiengebühren bezahlst, ist dein Problem.
3.) Auskünfte bzgl. Unterhalt? An einen Anwalt ggf.

Turtle
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  #3  
Alt 23.01.2012, 20:22
pAp pAp ist offline
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Zitat:
Zitat von BazzaJayT Beitrag anzeigen
Ich denke auf Grund von langjährigen immer wieder kehrenden familiären Problemen darüber nach von Zuhause auszuziehen. In diesem Fall sind meine Eltern verpflichtet mir bis zum vollendeten 25. Lebensjahr oder zur vollendeten Berufsausbildung Unterhalt zu zahlen, soweit es mir bekannt ist.
Nun ja, Probleme. Das müsstest Du schon ausführlicher darstellen, junge Menschen haben nicht selten Probleme. Das muss ja nicht immer was schlimmes sein.
Grundsätzlich hast Du recht, Du hast einen Unterhaltsanspruch. Aber Deine Eltern bestimmen die Art der Unterhaltsgewährung und sie können Naturalunterhalt bestimmen, also Wohnung, Essen, Kleidung etc.
Steht so im Gesetz, § 1612 BGB.
Bestimmungsrecht beim Unterhalt | Naturalunterhalt

Zitat:
Zitat von BazzaJayT Beitrag anzeigen
*Sozialamt & Landratsamt meines Landkreises haben mich jeweils weiter verwiesen.
Die haben auch nichts damit zu tun, eine kostenlose und derart individuelle Rechtsberatung wie bei Dir nötig wirst Du eher nicht in einer Behörde finden. Vielleicht fragst Du mal an der Uni nach, da gibt es mehr Menschen mit Deinem Problem. Oder Du lässt Dich von einem Rechtsanwalt beraten, zwecks Duchsetzung eines streitigen Unterhalts wird der dann sowieso gebraucht.
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  #4  
Alt 23.01.2012, 20:55
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Idee Erläuterung meiner Situation

Ausführlicher? Da muss ich wirklich weit ausholen.

Meine Situation darzustellen ist besonders schwer. Ich will nicht den Eindruck vermitteln, dass ich ein emotional überreagierender Teenager bin, der nach Freiheiten strebt.
Meine Eltern haben quasi zwei Gesichter. Auf der einen Seite liebe ich sie, wie sie sind und es könnte besser nicht sein. Auf der anderen Seite aber übt mein Vater schon immer Druck auf mich aus und zwar nicht zu wenig. Wo setze ich am besten an, das ist die Frage.
Mein Vater ist für mich quasi ein Workaholic. Das führt dazu, dass er kaum und wenn überhaupt Abends oder am WE mal zuhause ist. Der Problempunkt ist hierbei der, dass er Erfolg erwartet, den ich ihm noch nie liefern konnte. Man muss dabei wirklich weit zurückdenken. Ich hatte immer Probleme in der Schule und nur durchschnittliche Noten, weil ich Zuhause für "Nicht-wissen" geschlagen wurde. Ich hatte immer Angst davor mit meinen Eltern zu lernen, weil ich dabei nicht selten Prügel bekommen habe. Die Prügel gibt es so zwar nicht mehr, weil ich einfach größer und stärker geworden bin, was aber Gewalt von Seiten meines Vaters nicht auschließt. Es ist nicht lange her, da hat er mir aus einem nichtigen Grund während ich gegessen habe ins Gesicht geschlagen. Was mich aber viel mehr belastet sind die Aussagen die er macht und das Gefühl, was er mir vermittelt. Das Gefühl, das er mir vermittelt ist, dass er mich nur dann akzeptieren kann, wenn er mich auch "herzeigen" kann. D.h., wenn ich Erfolge am laufenden Band produziere. Daraus ergibt sich wiederum, dass er mich schon oft als "Versager" oder "Ekel" oder gar als "Arsch****" beschimpft hat.

Ich spüre bei aller Liebe zu meinen Geschwistern (Bruder, 2 Schwestern, alle jünger) ständige Belastung, wenn ich Zuhause bin. Ich fühle mich nicht wohl und das wiederum beeinträchtigt meine Leistungsfähigkeit und Entwicklung. Meine Beziehung zu meinem Vater ist dadurch wirklich stark geschädigt. Was ich schon erlebt habe, wie ich verprügelt oder geschlagen wurde ist wirklich nicht zu wünschen, auch wenn es andere gibt, die noch schlimmere Dinge erfahren müssen. Aber das soll ja kein Maßstab sein. Wo käme man denn da hin??

Erwähnen muss ich auch, dass mein Vater durch seine Arbeit oft gefrustet ist und sich das alles in ihm aufstaut. Es braucht nicht viel, dass er durch die Decke geht. Er übt teils heftigen Druck auf meine Mutter aus, weil er sie für alles was ihm nicht passt verantwortlich macht. Er hat schon üble Ausraster gehabt.

Fazit:

Ich habe hier zwar eigentlich alles was ich brauche, fühle aber immer eine starke Belastung. Ich kann die Art und Weise, wie ich mich behandeln lassen muss einfach nicht mehr dulden. Ich habe es lange genug ertragen und oft das Gespräch gesucht. Die Nachhaltigkeit dieser Gespräche war äußerst gering. Dazu verspreche ich mir positive Auswirkungen hier Zuhause, weil mein Vater dann hoffentlich merkt, dass sich WIRKLICH etwas ändern MUSS.
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  #5  
Alt 23.01.2012, 21:12
pAp pAp ist offline
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Zitat:
Zitat von BazzaJayT Beitrag anzeigen
Ich kann die Art und Weise, wie ich mich behandeln lassen muss einfach nicht mehr dulden. Ich habe es lange genug ertragen und oft das Gespräch gesucht.
Danke für die umfangreiche und für mich nachvollziehbare Schilderung, das hört sich schon nach Psychoterror an und nicht nach den üblichen generatiosbedingten Konflikten.
Das verlässt jetzt aber eher den Boden dieses Forums. Nur vielleicht ein Rat: Du kannst dem auf zweierlei Arten begegnen. Du fliehst und riskierst einen (Unterhalts-)Krieg und hoffst, dass es Dir dann besser geht. Oder Du nimmst professionelle Hilfe in Anspruch (psychologische Gesprächstherapien sind nichs peinliches) und stellst Dich der Sache. Was für Dich besser ist weiß ich nicht und auch Du kannst es nicht vorhersehen. Ich wünsche Dir aber alles Gute dabei, egal was Du tust!

Ähm, ach so: An der Unterhaltsfrage ändert das jetzt nichts. Ob die Gründe (einem Gericht) gut genug sind, das Bestimmungsrecht der Eltern auszuhebeln, kann ich nicht bewerten.
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  #6  
Alt 23.01.2012, 21:32
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Daumen hoch

Vielen Dank für deine Mithilfe

Ich weiß es zu schätzen, wenn Menschen helfen, ohne dass sie etwas dafür verlangen. Danke
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  #7  
Alt 24.01.2012, 06:44
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edy edy ist offline
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Hallo BazzaJayT,


Der Unterhaltsanspruch volljähriger Kinder gegen ihre Eltern - Studienfinanzierung - Geld+BAföG - Studis Online


Verzeichnis der Beratungsstellen

lg
edy
__________________
Ein freundliches " Hallo " setzt sich auch in Foren immer mehr durch.
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  #8  
Alt 24.01.2012, 07:26
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Hallo,

Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
2.) Müssten sie bereits jetzt nicht. Du hast Anrecht auf Unterhalt lt. Düsseldorfer Tabelle. Ob du von dem Unterhalt dann Nudeln und Tomatensoße kaufst oder deine Studiengebühren bezahlst, ist dein Problem.
Die Aussage möchte ich ergänzen weil sie so falsch ist.
Egal ob der Student einen eigenen Hausstand hat oder im Elternhaus wohnt, die Studiengebühren sind weder in den 670,- enthalten noch in den Bedarfsbeträgen der Düsseldorfer Tabelle.

Zitat:
Düsseldorfer Tabelle
Anmerkungen
9. In den Bedarfsbeträgen (Anmerkungen 1 und 7) sind Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Studiengebühren nicht enthalten.
Zitat:
SüdL
13.1.1
Für volljährige Kinder, die noch im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen, gilt die Altersstufe 4 der Düsseldorfer Tabelle.

Sind beide Elternteile leistungsfähig (vgl. Nr. 21.3.1), ist der Bedarf des Kindes i.d.R. nach dem zusammengerechneten Einkommen (ohne Anwendung von Nr. 11.2) zu bemessen. Für die Haftungsquote gilt Nr. 13.3. Ein Elternteil hat jedoch höchstens den Unterhalt zu leisten, der sich allein aus seinem Einkommen aus der Düsseldorfer Tabelle (ggf. Herauf-, Herabstufung abzüglich volles Kindergeld) ergibt.

13.1.2
Der angemessene Bedarf eines volljährigen Kindes mit eigenem Hausstand beträgt in der Regel monatlich 680 € (darin sind enthalten Kosten für Unterkunft und Heizung bis zu 280 €), ohne Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Studiengebühren.

Von diesem Betrag kann bei erhöhtem Bedarf oder mit Rücksicht auf die Lebensstellung der Eltern nach oben abgewichen werden.
D.h. sie sind zu zahlen. Der Student kann seinen Unterhalt vollumfänglich für Nudeln und Tomatensoße verwenden.


Was die ggf. höheren Studiengebühren an der priv. Uni betrifft, so ist hier wohl der Grundsatz von Treu und Glauben zu berücksichtigen, d.h. sie wären m.E. auch weiterhin zu zahlen.
__________________
42,195 Grüße

Roadrunner

Das Richtige erfordert niemals eine komplexe Tatkraft.
Es ist immer einfach und geradlinig.
Calvin Coolidge, (1872 - 1933), US-amerikanischer republikanischer Politiker, 30. Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika
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  #9  
Alt 24.01.2012, 08:39
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Zitat:
Zitat von #Roadrunner Beitrag anzeigen
Was die ggf. höheren Studiengebühren an der priv. Uni betrifft, so ist hier wohl der Grundsatz von Treu und Glauben zu berücksichtigen, d.h. sie wären m.E. auch weiterhin zu zahlen.
Inwieweit hier Treu und Glauben geltend gemacht werden kann, ist schwer zu sagen.
Wenn der Besuch der teuren Privatschule vorher mit den Eltern so abgesprochen wurde, dann sicherlich.
Grundsätzlich können die unterhaltspflichtigen Eltern zur Finanzierung derartiger Schulen nicht verpflichtet werden.
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  #10  
Alt 24.01.2012, 08:55
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Beiträge: 5
Blinzeln

Also sie haben es definitiv akzeptiert, sonst könnte ich nicht dort studieren. Ich habe aktuell meine ersten semesterprüfungen.
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