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Unterhaltsrecht allgemein Hier kann über die sonstigen Themen und Fragen des Unterhaltsrechts diskutiert werden.

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  #11  
Alt 24.01.2012, 09:01
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Lächeln @ roadrunner

Als ich den Artikel gelesen habe, habe ich das auch so verstanden. Ich habe nur keine oder kaum rechtserfahrung und bin in dem thema etwas schüchtern das sind natürlich Nachrichten die mich erstmal freuen. Falls es Handlungsbedarf gibt, habe ich zumindest die hoffnung Erfolg bei der durchsetzung zu haben. Zumal mein Vater hohe Gerichtserfahrung besitzt.Danke für deinen Beitrag
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  #12  
Alt 24.01.2012, 09:09
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Zitat:
Egal ob der Student einen eigenen Hausstand hat oder im Elternhaus wohnt, die Studiengebühren sind weder in den 670,- enthalten noch in den Bedarfsbeträgen der Düsseldorfer Tabelle.
Habe ich auch nicht geschrieben.

Zitat:
Was die ggf. höheren Studiengebühren an der priv. Uni betrifft, so ist hier wohl der Grundsatz von Treu und Glauben zu berücksichtigen, d.h. sie wären m.E. auch weiterhin zu zahlen.
Das würde notfalls ein Gericht befinden. Ich schätze aber mal, dass ob des erhöhten Barunterhaltsbedarfes, wenn man außerhalb der elterlichen Wohnung lebt, also reiner Barunterhalt den jetzig sicherlich teilweise mit Sachleistung erbrachten Unterhalt ablöst, es schwierig werden könnte mit der Zahlungsfähigkeit und -moral der Eltern. Denkbar wäre ja auch, dass eine Regelung a la "Du wohnst zuhause, bekommst Taschengeld, Kost und Logis, dafür bezahlen wir deine Studiengebühren." vorliegt, die zum Erliegen kommt, wenn der eine Vertragspartner vertragsbrüchig wird, indem er die Regelung "du wohnst zuhause" bricht.

Oder sagen wir es mal auf Deutsch: Wenn ich als Elternteil sage: "Das Geld, was wir an Barunterhalt "sparen", dadurch, dass du "billig" zuhause wohnen bleibst, stecken wir in deine Studiengebühren"., dann kann mein Sohnemann nicht erwarten, dass ich ihm nach Auszug weiterhin ein Komfortpaket biete.

Turtle
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Stichworte
21 jahre, eltern, studium, unterhalt, wohnung

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