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Zitat:
Egal ob der Student einen eigenen Hausstand hat oder im Elternhaus wohnt, die Studiengebühren sind weder in den 670,- enthalten noch in den Bedarfsbeträgen der Düsseldorfer Tabelle. |
Habe ich auch nicht geschrieben.
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Was die ggf. höheren Studiengebühren an der priv. Uni betrifft, so ist hier wohl der Grundsatz von Treu und Glauben zu berücksichtigen, d.h. sie wären m.E. auch weiterhin zu zahlen.
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Das würde notfalls ein Gericht befinden. Ich schätze aber mal, dass ob des erhöhten Barunterhaltsbedarfes, wenn man außerhalb der elterlichen Wohnung lebt, also reiner Barunterhalt den jetzig sicherlich teilweise mit Sachleistung erbrachten Unterhalt ablöst, es schwierig werden könnte mit der Zahlungsfähigkeit und -moral der Eltern. Denkbar wäre ja auch, dass eine Regelung a la "Du wohnst zuhause, bekommst Taschengeld, Kost und Logis, dafür bezahlen wir deine Studiengebühren." vorliegt, die zum Erliegen kommt, wenn der eine Vertragspartner vertragsbrüchig wird, indem er die Regelung "du wohnst zuhause" bricht.
Oder sagen wir es mal auf Deutsch: Wenn ich als Elternteil sage: "Das Geld, was wir an Barunterhalt "sparen", dadurch, dass du "billig" zuhause wohnen bleibst, stecken wir in deine Studiengebühren"., dann kann mein Sohnemann nicht erwarten, dass ich ihm nach Auszug weiterhin ein Komfortpaket biete.
Turtle