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| Unterhaltsrecht allgemein Hier kann über die sonstigen Themen und Fragen des Unterhaltsrechts diskutiert werden. |
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#1
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| Guten Morgen, nun hätte ich da auch mal eine Frage und Elternunterhalt ist leider so gar nicht meine Baustelle: Mein Großvater ist seit Dezember 2009 in einem Pflegeheim vollstätionär untergebracht. Er bekommt ergänzend ca. 192,00 € Sozialhilfe. Nun wurde meine Mutter zwecks Überprüfung der Unterhaltsfähigkeit angeschrieben. Sie verdient ca. 1.300,00 € netto monatlich, wäre somit also, wenn ich nicht irre, unter dem Selbstbehalt. Ich wohne allerdings mit meiner Ma zusammen (mein Verdienst beträgt netto 1.550,00 €). Die Miete von 520,00 € wird 50:50 geteilt. Ich frage mich jetzt, ob und inwieweit ggf. der Selbstbehalt meiner Ma heraufgesetzt werden kann / muss. Kann mir diesebzüglich jemand Auskunft geben? Ein schönes Bergfest wünscht die Kanzikatze
__________________ ALG II – Grundsicherung für Arbeitsuchende. Nur so zur Erinnerung. ![]() |
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#2
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| Dürfte keine Auswirkungen haben, im Selbstbehalt von 1.400 € ist schon ein Betrag für Miete enthalten. |
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#3
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| Dankeschön ![]() Ich war nur ein wenig unsicher - für gewöhnlich möchte man mein Einkommen ja nicht ohne Grund erfahren...
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#4
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| Verlangen die von dir auch Auskunft? ![]() § 117 SGB XII: Die Unterhaltspflichtigen, ihre nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner und die Kostenersatzpflichtigen haben dem Träger der Sozialhilfe über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse Auskunft zu geben.... Ich glaub, zu dem Personenkreis gehörst du nicht dazu. |
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#5
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| Ich habe den Fragebogen jetzt nicht vor mir liegen, also bitte nicht hauen, wenn die Formulierung nicht so ganz astrein ist ![]() Es geht in einer Frage um die mit dem Unterhaltspflichtigen in einem Haushalt lebende(n) Person(en) - und das bin eben ich, das kann ich nicht leugnen ; außerdem wird dann noch nach dem Einkommen der betreffenden Person gefragt.Daher meine Eingangsfrage...
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#6
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| Ah, jetzt wird mir einiges klar. Dieser Punkt bezieht sich eigentlich auf unterhaltsberechtigte Personen, zB minderjährige Kinder ohne Einkommen, dies würde den Freibetrag deiner Mutter erhöhen. Ich würde an deiner Stelle einen Zweizeiler formulieren, die Situation darlegen, natürlich ohne auf dein Einkommen einzugehen und einfach schreiben, dass du den hälftigen Mietanteil übernimmst, ansonsten jeder für sich wirtschaftet, fertig. |
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#7
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![]() Sehr schön, vielen Dank für Deine Hilfe! ![]()
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