Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Unterhalt - Unterhaltsrecht > Unterhaltsrecht allgemein

Unterhaltsrecht allgemein Hier kann über die sonstigen Themen und Fragen des Unterhaltsrechts diskutiert werden.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 24.03.2010, 06:50
Benutzerbild von Kanzikatze
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 19.01.2009
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 176
Rotes Gesicht Elternunterhalt; Kind & Enkelkind leben zusammen

Guten Morgen,

nun hätte ich da auch mal eine Frage und Elternunterhalt ist leider so gar nicht meine Baustelle:

Mein Großvater ist seit Dezember 2009 in einem Pflegeheim vollstätionär untergebracht. Er bekommt ergänzend ca. 192,00 € Sozialhilfe.
Nun wurde meine Mutter zwecks Überprüfung der Unterhaltsfähigkeit angeschrieben.
Sie verdient ca. 1.300,00 € netto monatlich, wäre somit also, wenn ich nicht irre, unter dem Selbstbehalt.
Ich wohne allerdings mit meiner Ma zusammen (mein Verdienst beträgt netto 1.550,00 €). Die Miete von 520,00 € wird 50:50 geteilt.

Ich frage mich jetzt, ob und inwieweit ggf. der Selbstbehalt meiner Ma heraufgesetzt werden kann / muss.

Kann mir diesebzüglich jemand Auskunft geben?

Ein schönes Bergfest wünscht die Kanzikatze
__________________
ALG II – Grundsicherung für Arbeitsuchende. Nur so zur Erinnerung.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 24.03.2010, 07:02
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 30.03.2009
Beiträge: 219
Standard

Dürfte keine Auswirkungen haben, im Selbstbehalt von 1.400 € ist schon ein Betrag für Miete enthalten.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 24.03.2010, 07:07
Benutzerbild von Kanzikatze
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 19.01.2009
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 176
Standard

Dankeschön

Ich war nur ein wenig unsicher - für gewöhnlich möchte man mein Einkommen ja nicht ohne Grund erfahren...
__________________
ALG II – Grundsicherung für Arbeitsuchende. Nur so zur Erinnerung.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 24.03.2010, 07:10
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 30.03.2009
Beiträge: 219
Standard

Verlangen die von dir auch Auskunft?

§ 117 SGB XII: Die Unterhaltspflichtigen, ihre nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner und die Kostenersatzpflichtigen haben dem Träger der Sozialhilfe über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse Auskunft zu geben....

Ich glaub, zu dem Personenkreis gehörst du nicht dazu.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 24.03.2010, 07:16
Benutzerbild von Kanzikatze
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 19.01.2009
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 176
Standard

Ich habe den Fragebogen jetzt nicht vor mir liegen, also bitte nicht hauen, wenn die Formulierung nicht so ganz astrein ist

Es geht in einer Frage um die mit dem Unterhaltspflichtigen in einem Haushalt lebende(n) Person(en) - und das bin eben ich, das kann ich nicht leugnen ; außerdem wird dann noch nach dem Einkommen der betreffenden Person gefragt.
Daher meine Eingangsfrage...
__________________
ALG II – Grundsicherung für Arbeitsuchende. Nur so zur Erinnerung.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 24.03.2010, 07:20
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 30.03.2009
Beiträge: 219
Standard

Ah, jetzt wird mir einiges klar. Dieser Punkt bezieht sich eigentlich auf unterhaltsberechtigte Personen, zB minderjährige Kinder ohne Einkommen, dies würde den Freibetrag deiner Mutter erhöhen.
Ich würde an deiner Stelle einen Zweizeiler formulieren, die Situation darlegen, natürlich ohne auf dein Einkommen einzugehen und einfach schreiben, dass du den hälftigen Mietanteil übernimmst, ansonsten jeder für sich wirtschaftet, fertig.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 24.03.2010, 07:23
Benutzerbild von Kanzikatze
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 19.01.2009
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 176
Standard


Sehr schön, vielen Dank für Deine Hilfe!

__________________
ALG II – Grundsicherung für Arbeitsuchende. Nur so zur Erinnerung.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Alleinerziehend / Alleinstehend Arbeitgeber Direktversicherung mannjia Hartz IV 4 - ALG II 2 25 18.03.2010 21:24
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) mutter mit kind möchte mit partner zusammen ziehen jessi135 Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 3 10.03.2010 11:07
Möchte mit meiner Freundin zusammen ziehen, bekomme ich noch Hilfe zum Leben? tommy Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 1 28.12.2009 08:30
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Weniger als 1 Jahr zusammen leben - > Anrecht auf HartzIV? Matröshka Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 31 20.11.2009 03:31
Eltern Bafög und Hartz 4 mit Kind ziehen zusammen Yaro Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 1 10.06.2009 10:51


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 04:35 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0