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| Unterhaltsrecht allgemein Hier kann über die sonstigen Themen und Fragen des Unterhaltsrechts diskutiert werden. |
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#1
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| Habe ein kleines Problem. Ich habe mit meiner Freundin und Ihren 2 Kindern 8 und 4 Jahren eine eingetragene Bedarfsgemeinschaft gegründet, da wir zusammen gezogen sind. Bin leider seit 6 Monaten arbeitslos und schreibe mir die Finger wund mit den ganzen Bewerbungen damit ich wieder arbeit bekomme. Aber das ist nicht das Eigentliche. Habe Post vom Anwalt meiner Exfrau (wieder verheiratet) bekommen die sich den Unterhalt für meine leibliche Tochter (8 Jahre )neu berechnen lassen möchte. Da mein Arbeitslosengeld zu hoch für die Bedarfsgemeinschaft ist muß ich den Betrag den meine Freundin erhalten habe zurückbezahlen. Mein Anspruch Arbeitslosengeld beträgt 1380 Euro. Die Zahlungen der ARGE wurden somit eingestellt. Ich soll für den Lebensunterhalt meiner Freundin und den Kindern aufkommen. Soweit so gut. Da wir ja nicht verheiratet sind zählt das für den Unterhalt ja nicht als eheähnliche Gemeinschaft. Bei der ARGE aber wird das als solch eine Gemeinschaft angerechnet. Wie soll ich denn, nachdem ich von meinem Arbeitslosengeld die Miete in Höhe von 525 Euro und dann noch die ganzen Nabenkosten (Heizung, Telefon, Lebensmittel) bezahlt habe Unterhalt für meine Tochter zahlen??? Wie genau wird das berechnet. Warum muß ich für meine Freundin aufkommen (klar, sind ja eine Bedarfsgemeinschaft) ? Aber mein VOLLES Arbeitslosengeld wird für den Unterhalt meiner leiblichen Tochter angerechnete und meine Freundin bleibt da außen vor? Glaube ich stehe da zwischen 2 verschiedenen gesetzen. Wie genau verläuft sich das alles? Ich bedanke mich im Vorraus für die hoffentlich vielen Antworten (evtl. auch von Experten) LG Michael |
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#2
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| Hallo, die Unterhaltsverpflichtung deine leiblichen Tochter gegenüber ist von deinem Einkommen, also dem Arbeitslosengeld, zunächst abzuziehen. Nach diesem Abzug steht dein Einkommen für die Bedarfsgemeinschaft fest. Reicht dieses Einkommen zur Deckung der notwendigen Kosten der Bedarfsgemeinschaft nicht aus, muss ergänzend von der ARGE gezahlt werden. |
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#3
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| Titulierter Unterhalt kann dann auch von der ARGE bei der Berechnung Eures ALG II berücksichtigt werden.
__________________ Grüsse, Mandy Ich beantworte ab sofort KEINE PN mehr, weshalb Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung erhielt. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN LESEN!!!!!)! |
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#4
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| das sag mal der ARGE. Die haben die Zahlungen eingestellt da mein Arbeitslosengeld für die Bedarfsgemeinschaft ausreicht und genug Geld für den Unterhalt meiner Tochter da wäre. Laut ARGE zählen wir als Eheähnliche Gemeinschaft wo das "Einkommen" ausreichend ist. Aber beim Unterhalt zählt diese "Eheähnliche" Beziehung nicht. Es gibt laut schreiben von der ARGE definitiv kein Geld für mich/uns Wie soll ich denn meine Tochter jetzt mal ausgenommen von 1380 - 525Miete- 325Euro Kindesunterhalt - Nebenkosten da noch Geld für Lebensmittel aufbringen?????? |
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#5
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| Vergisst du jetzt nicht noch die Kinder deiner Lebensgefährtin und diese selbst? Die Kinder haben ja sicherlich auch Kindergeld als Einkommen und ggf. Unterhaltsvorschuss oder Unterhalt. Deine Freundin hat vielleicht auch noch Einkommen usw... Du tust ja gerade so, als müsstest du alles alleine zahlen von deinem ALG 1 und der Rest der Familie hätte gar nix. Und wenn du gerade erst Post bekommen hast, dass der Unterhalt neu berechnet werden soll, dann gibt es ja auch noch keinen (neuen) Unterhaltstitel. In welcher Höhe zahlst du momentan Unterhalt für dein Kind und wie hoch ist der derzeit gültige Titel, falls es einen gibt? Und schreibe bitte die Berechnung des Amtes (muss ja am Einstellungsbescheid dran liegen) ab. Im Übrigen könnte bei eurer Konstellation auch Kindergeldzuschlag und Wohngeld in Frage kommen. Schon beantragt? Turtle |
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#6
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| zahle im moment 325 Euro Unterhalt. Meine Freundin hat kein eigenes Einkommen. Sie bekommt Kindergeld und Unterhalt für die beiden. Das ist richtig, aber für den Rest muß ich aufkommen. Mietbeihilfe habe ich beantragt und das läuft noch. Von Kindergeldzuschuß vhabe ich noch nichts gehört und weiß auch gar nicht was das ist wenn ich ehrlich bin. |
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#7
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| Ich habe dich noch weit mehr gefragt, kannst oder willst du darauf nicht antworten? Du zahlst 325 Euro Unterhalt, das ist ja löblich. Aber gibt es dazu einen Titel oder nicht? Ich hatte dich desweiteren gebeten, die Berechnung des Amtes abzuschreiben. Oder mach wenigstens die Angaben, dass man mal nachrechnen kann, ob Bedürftigkeit besteht und das Amt vielleicht falsch gerechnet hat. Denn genau das willst du doch wissen, oder? Wie sollen wir das aber wissen, wenn du nicht alle Angaben machst? Bitte schlüssel die Miete mal auf nach Nettomiete, Betriebs- und Heizkosten. Ist Warmwasser in den Heizkosten schon drin? Was bekommen die Kinder an Unterhalt (bitte die einzelnen Beträge)? Turtle |
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#8
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| @ Turtle 1972: ![]() Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole, aber Turtle: Liest du deine Beiträge bevor du sie postest? Fällt dir nicht auf, dass sie aggressiv sind? Ich hab das schon bezüglich Andre's Postings gesagt. Aber ich finde, dass du hier den optimalen Vergleich hast. Peter kommentiert als Moderator sachlich ohne irgendwelche beiläufigen Sticheleien. So sollte ein Moderator arbeiten! Auch auf die Gefahr hin, dass mein Beitrag eventuell von dir gelöscht wird, aber ich glaube du solltest deine Rolle als Moderator wirklich einmal überdenken. Denn scheinbar ist jeder unterhaltspflichtige Mann ein rotes Tuch für dich und steht unter Generalverdacht. Darüber täuscht auch gewiss nicht die süße Schildkröte hinweg. Das ist einfach unglaublich. Beste Grüße, eure Luikos |
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#9
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| Bist du jetzt hierher gekommen um rumzumotzen oder willst du dich für den Posten als Moderator bewerben? Bitte, nur zu. Mach das, melde dich bei den Betreibern. Hier gibt es feste Regeln. U. a. auch, dass der Fragende ordentliche Titel schreibt und auch ordentliche Grundlagen liefert, dass man ihm auch helfen kann. Wenn jeder Nachfrage ausgewichen wird, dann ist eine Hilfestellung nicht möglich, das Forum ist verschwendete Zeit, es ist auch für den, der helfen wollte verschwendete Zeit. Und nichts ist heutzutage kostbarer als Zeit. Wenn du zuviel davon hast und deshalb meinst, mich in diesem Forum mit sinnlosen Beiträgen verfolgen zu müssen, dann lass dir gesagt sein, dass ich mir das Spielchen sicherlich nicht lange anschauen werde. Ich habe in diesem Thread nichts weiter als Fakten hinterfragt. Wenn dir das zuviel ist, dann wechsel bitte in ein Kuschelforum. Turtle |
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#10
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| Tja ohne genauen Angaben, schwer zu sagen. Aber mal so simple gerechnet: Du und Partnerin 632 Euro Bedarf Kinder 422 Euro Bedarf. Gesamt 1054 Euro. Dazu die ANGEMESSENE Miete. 525 Euro Kaltmiete erscheinen mir etwas hoch für 3 Personen. Dazu Strom und Warmwasser sind NICHT Bestandteil der Miete sondern aus dem Regelsatz zu tragen. Ihr habt 1380 Euro ALGI abzüglich 30 Euro Versicherungspauschale - 1350 Euro dazu 308 Euro Einkommen 1658 Euro. Minus 325 Euro Kindesunterhalt den du zahlst. Bleiben 1333 Euro Einkommen. Minus euren Regelsatz von 632 Euro. MInus Regelsatz Kinder 422 Euro. Blieben 279 Euro für die Miete über. Wird die Differenz von 279 Euro ZUR Miete vom Kinderunterhalt gedeckt, gibt es kein ALGII. Weil Euer Einkommen ausreichend ist. Also entweder genaue Zahlen liefern, Berechnung - oder sich mit dem überschlagenen zufrieden geben. LIebe Grüsse - der nachtvogel - |
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