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Unterhaltsrecht allgemein Hier kann über die sonstigen Themen und Fragen des Unterhaltsrechts diskutiert werden.

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  #11  
Alt 15.12.2011, 14:04
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Zitat:
Zitat von LeonadomitCabrio Beitrag anzeigen
...um evtl. Unterhalt zahlen zu können? Die waren 5 Jahre verheiratet, blieb alles Kinderlos
Unterhalt für wen? Seine Ex-Frau kann arbeiten und Kinder waren keine. Da gibt es doch gar keinen Unterhaltsanspruch.

Ja, ich weiß, seine Ex-Frau kann nicht arbeiten wegen Schwangerschaft und Geburt und nun Betreuung des Kindes, aber damit hat der Ex-Mann nichts zu tun.
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  #12  
Alt 16.12.2011, 11:40
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so isses - und bei der Frage, für welchen Zeitraum für die Vergangenheit Betreuungsunterhalt zu leisten ist, handelt es sich um den Anwendungsbereich von § 1613 Abs. 3 BGB (aufgrund der Verweisung nach § 1615l Abs. 3 BGB).
Bei der erst nach Anerkennung/Feststellung der Vaterschaft möglichen Klärung geht es dann darum, inwieweit für den Verpflichteten eine "unbillige Härte" vorliegt. Soweit es um weit zurückliegende Zeiträume geht, dürfte es danach nicht zur Inanspruchnahme kommen. Was konkret im Einzelfall herauskommt, kann allerdings niemand vorhersagen...
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betreuungsunterhalt

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