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| Unterhaltsrecht allgemein Hier kann über die sonstigen Themen und Fragen des Unterhaltsrechts diskutiert werden. |
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#1
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| Hallo ich hab mich vor ca 3 monaten von meinem mann getrennt der arbeitslos ist und sozialleistungen der arge bezieht.Beim jugendamt mußte ich Uv für 4 kinder beantragen was ich auch für den monat august bekommen habe.das kindergeld angerechnet wird weis ich. aber ist es normal das meine regeleistung von 359 euro und der alleinerziehenden bedarf in dem betrag von 673 euro Uv mit einberechnet wird?meine sachbearbeiterin teilte mir das am telefon so mit.die miete wurde von der arge bezahlt. ca 53 euro wurden für mich noch zusätzlich überwiesen.somit hätte ich und meine kinder einen anspruch von 726 euro gesammt im monat.wohngeld mußte ich auch für meine kinder beantragen, dieses würde aber ebenfalls von der arge einbehalten.wer kennt sich etwas zum thema aus und kann mir da weiterhelfen ob das so richtig ist? |
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#2
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| Hallo mausemaus. Bin auch alleinerziehend und mein unterhaltvorschuss wird auch bei mir angerechnet sowie kindergeld und wohngeld. da mein sohn zu viel geld hat vom Unterhaltvorschuss und kindergeld hat das die Arge sagte das er nichts von denen bekommt nur ich. lieben gruß becky22 |
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#3
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| hallo, nein der Unterhaltsvorschuß wird nicht bei euch angerechnet, nur der Teil des Kindergeldes den das Kind nicht braucht. Beispiel: Regelsatz 215,00 Euro anteilige Miete 223,22 Euro Kind braucht 438,22 Euro Kind hat UVG 133,00 Euro Wohngeld 165,00 Euro Kindergeld 184,00 Euro gesamt 482,00 Euro also mehr als es braucht, dann werden 43,78 Euro vom Kindergeld als Einkommen der Mutter angerechnet und wenn die sonst nix hat, dann geht davon noch die 30 Euro Versicherungspauschale runter. Gruß Enibas |
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| Stichworte |
| alleinerziehend, sozialleistung, unterhalt |
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