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| Unterhaltsrecht allgemein Hier kann über die sonstigen Themen und Fragen des Unterhaltsrechts diskutiert werden. |
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#1
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| Bin nach Scheidung demnächst als Geringverdiener(freisch. Künstler) ALGE 2- Empfänger (mit ca. 470,- netto) und werde voraussichtlich ca. € 750,- Stütze vom Amt kriegen. mein jüngster Sohn lebt bei mir(12), mein ältester bei seiner Tante(Schwester meiner verstorbenen 1. Frau): ich zahl normalerweise € 291,- Unterhalt für ihn, kann aber nun das Geld nicht mehr aufbringen...war die letzten 2 Jahre schon schwer..habs mir am Munde abgespart, aber jetzt ists nicht mehr drin. Welche Folgen hat das? Es gibt keinen Unterhaltstitel gegen mich...nur schriftl. Einverst.-erklärung von vor 4 jahren...und die Tante+family lebt im Überfluß(sehr wohlhabend)und kriegt € 216,- halbwaisenrente für meinen Sohn, so wie ich für meinen Kleinen....ca. 100,-könnt ich ev. grad noch blechen, aber... MUSS ich denn überhaupt zahlen...bin so gut wie pleite!!!! LG, Rolli |
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#2
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| Wer nicht leistungsfähig ist, braucht grundsätzlich keinen Unterhalt zu leisten (§ 1603 BGB). Und wenn nicht einmal genügend Geld vorhanden ist, um den eigenen Unterhalt sicherzustellen, liegt grundsätzlich Leistungsunfähigkeit vor. Allerdings besteht gegenüber minderjährigen Unterhaltsberechtigten eine erhöhte Erwerbsobliegenheit. Ob hier alles versucht wurde, diese zu erfüllen und damit leistungsfähig zu sein, könnte noch die Frage sein. Mit einer in guten Verhältnissen lebenden Schwägerin kann man doch sicher vernünftig reden - solltest Du jedenfalls versuchen. ![]() Und: Vom Kindergeld schreibst Du nix - Das kann und muss natürlich zur Unterhaltsleistung eingesetzt werden... |
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#3
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| Danke für die schnelle Antwort. Mein ältester Sohn ist übrigens 16 1/2 und das kindergeld für ihn bekommt seine Tante, ich erhalt Kindergeld für meinen bei mir lebenden Sohn(12)! Was heißt Erwerbsobliegenheit...es sind momentan einfach kaum Moderations- und Promotionjobs da, wenn nur schlecht bezahlt, oder ohne Hotelkostenübernahme oder Fahrtkostenerstattung, manchmal wart ich 3 Monate auf meine Gagen,,.... 2 Agenturen f die ich seit 14 bzw. 10 Jahren tätig war sind pleite...die Firma TDK wurde von Inmation gekauft, macht leider keine Moderationen mehr bei Saturn, Karstadt und Mediamarkt, nur ,,Billig-Aktionen" mit Promoterinnen, die aus den Internetjobportalen heraus rekrutiert werden...wer am wenigsten verlangt kriegt den Job...für einen Hungerlohn von € 75,- bis 85,- für ca. 9 stunden Promotion, Verkaufsberatung etc.!! Hab vorher 13 jahre für € 100,- bis 120,- pro Tag promotet, und für € 200,- - 250,- moderiert....das fällt nun alles weg!!! Autohäuser machen kaum noch was, überall wird gekürzt und gestrichen...wenn ich mich bei neuen Firmen oder Agenturen bewerbe(täglich!!), dann bekomm ich meistens keine Rückantwort oder Absagen weil ich denen trotz bester Referenzen(seit 1986) mit 47 einfach zu alt bin! Grausam,... hab aus gesundheitlichen Gründen damals mein Lehramt-Studium abbrechen müssen, hab nix gelernt..immer nur getingelt, trotzdem als Moderator(auch schon im TV) Jahre lang gut verdient und gelebt.! ich hatte mein Talent zu Geld gemacht...durch die jetztige Flaute in der Wirtschaft etc. geht das alles den Bach runter, verdiene nun nur noch ca. 1/4 von dem was ich z.B. 1993 verdient habe....bin froh, daß ich überhaupt noch Einnahmen habe... es ist nicht immer nur die eigenen Schuld , wenn man sozial abstürzt, hab bis jetzt immer regelmäßig für meine kids gezahlt, mein Kleiner wohnt seit dem Tod meiner Exfrau wieder seit ca. 4 Jahren bei mir..hab vorher 7 jahre für d kids gezahlt, ist auch selbstverständlich für mich....aber nun ist einfach nichts mehr da...keine Jobs, kein Geld.....usw ein 1-€ Job würd mir auch nix bringen...bin echt verzweifelt.... |
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#4
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| na, da hast Du doch gute Gründe, mit denen Du Deine Schwägerin überzeugen könntest. Wenn sie das Kindergeld bekommt, ist ja zusammen mit der Halbwaisenrente auch der Tabellen-Kindesunterhalt für einen 16-Jährigen vollständig abgedeckt, also keine besondere Aufregung nötig... . |
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#5
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jo...werd ich mal probieren, vielleicht kommen wir ja auf einen Kompromiss .Vielen Dank noch mal für die Tipps... ![]() LG, Rolli |
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#6
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| Hi Herr DrKloebner, ich gebe jedoch zu bedenken, dass wenn eine Halbwaise nicht vom überlebenden Elternteil betreut wird, so ist in Anbetracht der Gleichwertigkeit von Bar- und Betreuungsunterhalt der Gesamtunterhaltsbedarf nach dem doppelten Tabellensatz zu bemessen. Auf den so ermittelten Unterhaltsbedarf sind die Halbwaisenrente und auch das Kindergeld in voller Höhe anzurechnen. OLG Dresden Urteil vom 28. November 2002 Az.: 10 UF 569/02 |
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#7
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| guter Hinweis, Paragrafix, für showtimes Fall aber wohl weniger bedeutsam - was nützt es dem von der Tante betreuten Kind, grundsätzlich einen Bedarf im Umfang des doppelten Tabellensatzes geltend machen zu können, wenn auf Seiten des UPfli Leistungsfähigkeit=0 vorliegt... |
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#8
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| Hi DrKloebner, Zitat:
Bei der fiktiven Ansetzung des möglich erzielbaren Einkommen spielen dann etwaige Selbstbehalte aus tatsächlichem Einkommen keine Rolle mehr. |
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#9
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| yo, Paragrafix, theoretisch natürlich möglich...Aber schau Dir doch mal die Schilderung von showtime an. Ich bezweifele, dass da im Streitfall und bei exzessiver Rumreiterei ganzer Horden schlauer Juristen auf der Erwerbsobliegenheit ein fiktives Einkommen oberhalb des Selbstbehalts (wobei auch die übernomme Betreuung des 12-Jährigen zu berücksichtigen wäre) rauskommen kann. Möglicherweise stände das (ggf. durch das Jugendamt als Beistand vertretene) unterhaltsberechtigte Kind nach aufreibendem Rechtsstreit am Ende mit einem vollstreckbaren Titel gegen den fiktiv zum Unterhalt verdonnerten Vater da, aus dem dann nix zu holen wäre. Nützt das wirklich jemandem? Eine gütliche Einigung mit der Schwägerin ist hier schon der richtige Weg. |
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#10
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| momentan werde ich wohl doch ca. € 700,- (2010) netto monatl. erzielen können+ Kindergeld € 164,-+ halbwaisenrente € 226,- für meinen 12 j. sohn+ taschengeld v nachbarn wegen Rollstuhlschieben u einkäufe etc. ca. € 40,- im monat+ € 160,- durch flohmarktaktivitäten= insgesamt € 1300,- monatlich! da würde mir Wohngeld in höhe v ca. € 250,- doch reichen(monatl.)!ß hat ein bekannter ausrerechnet, der auch wohngeld kriegt u ähnlichen Job als künstler hat. ABER: die Tante von meinem ältesten Sohn(2.Sohn,16), die auch das Sorgerecht für ihn hat(s.o.)..sagt über hartz 4 würd ich bestimmt mehr für mich locker machen(als mit Wohng.) und wär dann in der Lage wieder mehr Alimente für sie zu zahlen(statt € 150,- seit 2 Monaten dann wieder regulär € 291,- mimimum!). Sie will mich zwingen per Anwalt statt Wohngeld zu beantragen beim h4-Amt vorbei zusehen, um ein maximum an Geld raus zu holen. FRAGE: kann man mich zwingen hartz 4 zu beantragen wenn ich das doch gar nicht will??? Mit Wohngeld komm ich schon hin...... LG, showtime |
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