| |
| |||||||
| Unterhaltsrecht allgemein Hier kann über die sonstigen Themen und Fragen des Unterhaltsrechts diskutiert werden. |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#11
| |||
| |||
| P.S.: habe die Alimentenzahlungen vor 2 monaten selbständig gekürzt, weil ich nicht mehr als € 150,- zahlen kann. |
|
#12
| ||||
| ||||
| Dann soll die Tante dir mal erklären, wie du von 359 Euro Regelsatz (ALG 2 besteht aus Regelsatz und Miet/Heizkosten) 291 Euro Unterhalt bezahlen sollst. Turtle |
|
#13
| |||
| |||
| sie sagt, ich hab dann nen teil vom Einkommen+ regelsatz für mich u Sohn(der bei mir im haushalt wohnt)..+vergünstigungen(S-bahnfreifahrkarte, Gez-Befreiung..etc.)...=mehr als das was ich jetzt hab. Sie hätt das schon ausrechnen lassen, angeblich.... FRage: kann man mich zwingen h4 zu beantragen(wenn dat wirklich so ist..)???? |
|
#14
| |||
| |||
| ...ich will weiterhin malochen OHNE H4-Aufstockung...nur ev. mitWohngeld, das wird ca. € 140,- betragen, hab es neu berechnet..s.o. kann man mich zwingen...??? s.o. ![]() |
|
#15
| |||
| |||
| hi, showtime - niemand kann "gezwungen" werden, einen Antrag auf SGBII-Leistungen zu stellen. Deine unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit kann allenfalls nach einem fiktiven (erzielbaren) Einkommen bemessen werden, auf welcher Basis auch immer. Wenn der Unterhaltsrichter entsprechend überzeugt werden kann, könnte es zu einer entsprechenden Verurteilung kommen. Das steht aber jedenfalls nicht nach lex Tante von vornherein fest. Am besten lässt du dich zum Ganzen mal anwaltlich beraten - über Beratungshilfe. |
|
#16
| ||||
| ||||
| Zitat:
Turtle |
|
#17
| |||
| |||
| ..okay ihr Beiden, erstmal vielen Dank für die rasche Antwort... LG, showtime |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| alimente, kind, titel, unterhalt |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |