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Unterhaltsrecht allgemein Hier kann über die sonstigen Themen und Fragen des Unterhaltsrechts diskutiert werden.

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  #11  
Alt 03.11.2009, 21:38
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Rotes Gesicht

P.S.:
habe die Alimentenzahlungen vor 2 monaten selbständig gekürzt, weil ich nicht mehr als € 150,- zahlen kann.
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  #12  
Alt 03.11.2009, 23:34
Benutzerbild von Turtle1972
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Dann soll die Tante dir mal erklären, wie du von 359 Euro Regelsatz (ALG 2 besteht aus Regelsatz und Miet/Heizkosten) 291 Euro Unterhalt bezahlen sollst.

Turtle
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  #13  
Alt 04.11.2009, 14:18
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Unglücklich

sie sagt, ich hab dann nen teil vom Einkommen+ regelsatz für mich u Sohn(der bei mir im haushalt wohnt)..+vergünstigungen(S-bahnfreifahrkarte, Gez-Befreiung..etc.)...=mehr als das was ich jetzt hab.
Sie hätt das schon ausrechnen lassen, angeblich....

FRage:
kann man mich zwingen h4 zu beantragen(wenn dat wirklich so ist..)????
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  #14  
Alt 04.11.2009, 14:20
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Beiträge: 11
Böse

...ich will weiterhin malochen OHNE H4-Aufstockung...nur ev. mitWohngeld, das wird ca. € 140,- betragen, hab es neu berechnet..s.o.

kann man mich zwingen...??? s.o.
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  #15  
Alt 04.11.2009, 14:46
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Beiträge: 885
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hi, showtime - niemand kann "gezwungen" werden, einen Antrag auf SGBII-Leistungen zu stellen. Deine unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit kann allenfalls nach einem fiktiven (erzielbaren) Einkommen bemessen werden, auf welcher Basis auch immer. Wenn der Unterhaltsrichter entsprechend überzeugt werden kann, könnte es zu einer entsprechenden Verurteilung kommen. Das steht aber jedenfalls nicht nach lex Tante von vornherein fest. Am besten lässt du dich zum Ganzen mal anwaltlich beraten - über Beratungshilfe.
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  #16  
Alt 04.11.2009, 15:18
Benutzerbild von Turtle1972
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Zitat:
sie sagt, ich hab dann nen teil vom Einkommen+ regelsatz für mich u Sohn(der bei mir im haushalt wohnt)..+vergünstigungen(S-bahnfreifahrkarte, Gez-Befreiung..etc.)...=mehr als das was ich jetzt hab.
So ein Blödsinn. ALG 2 für den Sohn wäre für den Sohn und nicht für das andere Kind. Dein ALG 2 wäre das, was du zum Leben für dich brauchst. Du bist schlichtweg als ALG 2 Empfänger nicht unterhaltsfähig. Und schon gar nicht mit einem Betrag in der von der Tante genannten Höhe!

Turtle
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  #17  
Alt 04.11.2009, 20:43
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Lächeln

..okay ihr Beiden, erstmal vielen Dank für die rasche Antwort...

LG, showtime
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Stichworte
alimente, kind, titel, unterhalt

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