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| Unterhaltsrecht allgemein Hier kann über die sonstigen Themen und Fragen des Unterhaltsrechts diskutiert werden. |
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#1
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| Hallo! Ich habe mich von meiner Frau getrennt. Die Scheidung wird demnach in einem Jahr kommen. Ich habe einen ALG2 stellen müssen, da ich mittellos da stehe. Meine Frau verdient ganz gut, und hat ein Kind aus erster Ehe. Ich habe mir einen Anwalt genommen, da ich dachte das ich diesen nehmen muss um den Trennungsunterhalt zu berechnen und festzusetzen. Jetzt hat dieser meiner Frau eine saftige Trennungsunterhalts-Rechnung geschickt mit der Sie niemals auskommt. Ich will doch nicht das Sie fast kein Geld mehr fürs Kind hat. Ganz nebenher hat mir der Anwalt auch eine Rechnung von 900 Euro geschickt, obwohl er weiss das ich mittellos bin. Irgendwie ist das nun total aus den Fugen geraten. Meine Frage: Kann ich den Anwalt zurückpfeifen ohne das ich mit Konsequenzen von der Arge rechnen muss? Die 900 Euro Rechnung sind ja wohl nur bei einer Klage auf Trennungsunterhalt fällig. Mehr wie berechnet und eine Schreiben hat er ja bis jetzt nicht gemacht. Ich will eigentlich nur für 2-3 Monate ALG2 beziehen und danach sofort arbeiten gehen. Dann würde die Arge das Geld von meiner Noch-Frau zurückverlangen, oder? Sie hat auch Schulden und kann eigentlich nicht zahlen. Wie mach ich das jetzt am Besten? |
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#2
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| Ihr seid Euch gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet. Das kannst Du nicht einfach auf das jobcenter (früher Arge) abwälzen. Zur Rg. des R.A.: Warum hast Du keinen Beratungsschein geholt beim Amtsgericht? |
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#3
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| Warum nicht. 1. Kann ich meinen Anwalt nicht bezahlen. 2. Hat der Anwalt mich nicht ausreichend aufgeklärt. Das kann ich dich als Grund angeben. Schon klar, dass das jobcenter dann das Geld einfordert. Ich denke das Jobcenter wird das Geld dann direkt von meiner Frau verlangen. Ich will nur diesen Anwalt da raus haben. |
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#4
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| Zitat:
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#5
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| Da die Unterhaltsansprüche bereits auf das Jobcenter übergegangen sind, bist Du gar nicht mehr aktiv legitimiert diese geltend zu machen. Ich empfehle daher eine Rückübertragung des Anspruches gemäß § 33 Abs. 4 SGB II beim Jobcenter zu beantragen. Muß das Jobcenter zwar nicht zustimmen, wenn sie es aber nicht tun, kannst Du Deine eigenen Bemühungen sofort beenden. Wenn sie es doch tun, dann müssen sie auch die Kosten übernehmen. |
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#6
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| Ich habe noch nicht ganz verstanden, was genau Du hiermit meinst: Geht es darum, die Kosten des Anwaltes vom Hals zu kriegen, oder geht es Dir darum, die 'Aufregung', die er veranstaltet hat, vom Tisch zu kriegen? |
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#7
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| Zitat:
die Rechnung des RA beruht auf deiner Unterschrift unter einer Vollmacht. Solltest du also zukünftige Rechnungen von seiten des Anwalts nicht wünschen, würde ich dazu raten, ihm schleunigst die Vollmacht zu entziehen. Gruß anabell
__________________ es gibt immer ein Morgen - und Heute ward Gestern... |
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#8
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| Beides! |
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#9
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| Zitat:
Der Rest ist etwas kompliziert. Laut Aussage vom jobcenter wird der Unterhalt bereits bei der Unterhaltsstelle überprüft. Was müsste meine Frau dem jobcenter zurückzahlen? Auch die Miete? Oder nur den Lebensunterhalt? |
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#10
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| So viel wie sie unterhaltsrechtlich zu zahlen hat, aber an das Jobcenter nicht mehr, als die für Dich gezahlt haben. Und da zählt natürlich das gesamte ALG II (Regelleistung, Miete, Heizung, Krankenkasse), warum sollte das auf die Regelleistung begrenzt sein? |
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