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| Unterhaltsrecht allgemein Hier kann über die sonstigen Themen und Fragen des Unterhaltsrechts diskutiert werden. |
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#1
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| Hallo Ihr Lieben! Ich habe eine Frage: Gibt es rechtlich eine Möglichkeit, meinen derzeit 11-jährigen Sohn davor zu bewahren, später Unterhalt an seinen Vater zahlen zu müssen ? Der Kindesvater hat noch nie Unterhalt gezahlt! Nichtsdestotrotz ist er erfolgreich mit seiner 3. Frau selbständig, natürlich alles auf ihren Namen (die Arme), offiziell hat er einen Mini-Job im eigenen Unternehmen. Der Kontakt zum Sohn umfasst jährlich c.a. 24 Stunden (4 mal 6 Stunden am Sonntag), weil er sich selbst nicht meldet, oder zu viel zu tun hat.(der Arme)...muss immer mit seiner Harley rumcruisen und Rocker sein! Da kommt echter Unmut auf. Da es mir gesundheitlich nicht mehr so gut geht, mache ich mir Gedanken, wie das z.B. wäre, wenn Sohni später sein Leben (auch finanziell) straight im Griff hätte, und eines Tages sein (Looser-)Vater vom Moped gefallen ist, und irgendwelche Institutionen, die er dann zwangsläufig in Anspruch nehmen muß, bei meinem Sohn anklingeln..... Kann ich Sohni irgendwie davor bewahren, später Unterhalt o.Ä. an seinen Vater zahlen zu müssen? Sollte es diese Frage schon irgendwo geben, sorry... Aber trotzdem vielen Dank für etwaige Antworten |
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#2
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| Zitat:
Lies dich mal hier ein wenig durch, das verschafft dir vielleicht ein klareres Bild. Elternunterhalt - Berechnung | Schonvermögen | Ratgeber
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#3
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| Beweise sammeln und archivieren, also den Schriftverkehr Rechtsanwälte, Jugendamt oder was auch immer, welcher nachweist, das nie Unterhalt gezahlt wurde durch den Papa. Ansonsten ist der beste Schutz vor Elternunterhalt die Gründung einer eigenen Familie mit kindern, denn die sind immer vorangig. |
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#4
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| Ich bin nun 30Jahre alt und meine Mutter war zum Glück eine sammelwütige Frau. Sie hat den gesammten Schriftverkehr von der Scheidung, Umgangsrecht, Unterhaltsklage und dem Sorgerechtsverfahren aufgehoben. Alles noch auf so lustige super dünnen Papier und teilweise über 27 Jahre alt. Diese 2 Ordner haben meine Schwester und mich letzenendes vor dem Unterhalt bewahrt. Der ganze "Spass" mit dem Sozialamt hat zwar auch 3 Jahre gedauert, aber jetzt haben wir endlich Ruhe. |
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#5
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| Vielen Dank für Eure Antworten! Sollte in seinem hoffentlich geordnetem Leben die klassische Familienplanung nicht an erster Stelle stehen, kann ich ja auch noch Hoffnung haben, dass er auf einen hoffentlich akkuraten Ordner zurückgreifen kann! Das beruhigt mich jetzt etwas, denn das kann doch echt irgendwie nicht sein! Geht wahrscheinlich vielen so...gut, dass ich jetzt weiß (Danke Floeckchen), dass solch ein Fehlverhalten seitens des Vaters nicht unbedingt toleriert wird. Da werde ich doch gleich glatt noch die Homepage des KV ausdrucken (für den Ordner), auf der er munter seine Dienste anbietet, da ist sogar ein Bild von ihm drauf !Also Vielen Dank! Tolles Forum!!! Grüßchen |
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