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Spass- und Plauderecke Mit anderen Benutzern plaudern. Etwas witziges vorstellen. All das, was der Abwechslung aus dem Alltag dient, kann man hier vorbringen.

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  #1  
Alt 30.01.2012, 19:04
Benutzerbild von WalterWinter
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Registriert seit: 12.07.2009
Ort: NRW
Beiträge: 2.194
Standard Was steht mir zu? Hund, Has’ & Fuchs im ALG-II

Steht zu dem Hund ein Fördergeld,
zur Hasenjagd im Nörv’er Feld?
Oder ist die eigentliche Frage, ob
der Hase macht ein 'Ein-Euro-Job'?
Soll sich im Alltag integrieren,
statt ob des Nichtstuns zu erfrieren.

Erlicht nicht die Versicherungspflicht,
wenn Hund den Hasen dann erwischt?
Und dann, auf sehr besond’rer Weise,
ihn nutzt als Guten-Morgen-Speise.

Dann gilt der Has’ als Lebensmittel,
es sinkt die Steuer um zwei Drittel.
Doch bleibt der Has’ nur Spielersatz,
wird fällig gleich der volle Satz.

Was schert den Has’ die Umsatzsteuer,
wenn hinter ihm ein Ungeheuer
in ungeheuerlicher Weise
ihn schickt auf weite Felderreise?

Steht zu ihm dann ein Mehrbedarf,
egal nach welchen Paragarph?
Oder nur Mehrbedürfnis gar,
weil’s ihm halt ein Bedürfnis war,
die Regelleistung zu erhöh’n,
um dann noch viel vom Feld zu seh’n.

Und auch zu sehen, wo er bleibt,
weil ihn der Hund ja so antreibt,
dass er sich umschaut nach ’nem Loch in Erde,
auf dass es eine Wohnung werde…

Wer zahlt ihm dann die KdU,
in der verschwindet er im Nu?
Und gilt dies dann als Erstbezug?
Bewegt er sich nah am Betrug?

Betrug der Umzugsaufwand null,
was dann im Antrag stehen soll?
Vonwegen UnterFünfUndZwanzig,
in diesem Falle nämlich kann sich
der Hase vielleicht drauf beschränken,
dass die im Amt sich einfach denken,
dass er zu Hause ausquartiert,
weil’s halt so plötzlich ist passiert…

Passiert der Hase dann im Lauf,
die Bundesstraße, steil bergauf,
und wird vom Auto er erdrückt,
noch eh’ von hinten Hund anrückt -
gilt dann, vielleicht übergangsweise,
die abgeschlossene Has’-Hunde-Reise,
als Ausübung des Umgangsrecht,
auch wenn’s für’n Hasen grade schlecht
in dessen Tagesrhythmus passt,
weil er, was er besonders hasst,
trotz langer und auch zweier Ohren,
das Sorgerecht nun hat verloren.

Sorgt sich nun das Versorgungsamt
um den, der’n Hasen heut’ gerammt?
Denn Rammeln ist nun Aus beim Hasen,
das zählt jetzt zu vergang’nen Phasen.

Nix ist mehr auch mit Mutterschutz,
weil Has’ nun auf den Schutter muss.
Er fällt nun raus aus der Statistik,
[für’n Hasen vielleicht nicht so wichtig],
doch gilt’s, schnell drüber nachzudenken,
die KDU auf Null zu senken,
solang der Fuchs (er gilt als schlau),
sich nicht bedient des Hasen Bau.

Denn Fuchs hat dabei sich gedacht,
dass Hase nun hat lange Nacht...
Zum Wunsch, dass es ’ne gute sei
- die Chance ist ab heut' vorbei.

Und froh wär’ Fuchs auch, wenn er hätt’
’nen Zugang zu dem Internet,
um sich im Forum zu erkunden,
ob er, wenn Wohnung er gefunden,
auch gleich der Eigentümer wär’.
Denn hier, so mein’ ich, irrt er sehr.
Denn Eigentum, so heißt’s, verpflichtet,
auch wenn die Wohnung hergerichtet,
zum wohnungsmäßigem Gebrauch,
- und Teppich auf dem Boden auch.

Er wär’ vielleicht nur Wohnungshalter,
(so wie die Irmie bei dem Walter)
und braucht, falls Kaution verlangt,
ein Darlehnsantrag hier beim Amt.
Er kann, vielleicht zu Hasen’s Kummer,
übernehmen dessen BG-Nummer,
sofern von Amts wegen bekundet,
dass Hund den Fuchs nicht grad umrundet,
um nach des morgens Müh’ & Not,
den Fuchs zu jagen in den Tod.

Dort, wo im langen Aktenschrank,
die Akte endet, gottseidank.
Weil – wenn wir wirklich ehrlich sind,
der Hund nicht denkt wie’n Menschenkind,
er nicht beim morgendlichem Trieb,
gleich nachschaut, was das Amt ihm schrieb.

Er einfach nur, weil’s Spaß ihm macht,
mal aufbricht zu ’ner Hasenjagd,
und dabei auch nicht sehr bedenkt,
dass dieser Hase schneller rennt,
als er auch ohne Hakenschlag,
dem Feldtier lange folgen mag.

Die Folge ist, an diesem Morgen:
für’s Fressen musste Frauchen sorgen.
Dafür ist Hund uns lieb & teuer.
Was bleibt, ist nur die Hundesteuer.

Was bleibt, ist auch noch eine Frage,
sie trat im Feld plötzlich zu Tage,
als ich, weil Hund nicht tuen sollte,
was er grad gerne tuen wollte,
ihn rief, ihn bat zurückzukommen,
er hätte dann ein Lob bekommen.

Doch blieb mein Rufen ungehört,
- das find’ ich ziemlich unerhört -
Da half Befehl nicht, auch kein Bitten:
Beim Hund war beides nicht gelitten.
Ich schrie dann, etwas fürchterlich,
als Hund sich dann von dannen schlich.
Und fragte mich dann dahingehend:
galt’ ich grad als allein erziehend?

Steht mir vielleicht ein Zuschlag zu,
wenn ich den Hund dann lass in Ruh?
Ich geh’ mit dem Gedanken schwanger:
wird’s abgelehnt, steh’ ich am Pranger?
Dann schick ich Hund ins Jammerforum,
dort kann im Kammerton er jodeln.

Steht denn dem Hasen zu ein Sterbegeld?
Ob das dann unter Erbe fällt,
ähnlich der Rübe, die er hinterlassen,
noch kurz vor’m eigenen Erblassen?

Wird es als Einkommen gezählt,
beim Fuchs, dem nun der Hase fehlt?
Weil der Verlust des Hasen arge ist,
die Arge er nun sehr vermisst.
Er muss zum Jobcenter der Stadt,
in der er nun die Höhle hat.

Was zählt bei Grund- und Tiefbesitz
als Freibetrag laut Grundgesetz.
Gibt’s einen Grund, den jemand kennt,
ob man es ein Vermögen nennt?

Die Rolle der Verwertbarkeit – am freien Markt, oder im Feld,
stellt sich nur bei Erreichbarkeit – ansonsten gibt’s kein Geld.
Und da bald Monats-Letzter ist – steht auch die Monatsfrage an:
was sagt uns hier denn der Chronist – Kommt’s Geld noch dieser Tage an?
Dem Hund kann das recht schnuppe sein – er kriegt den Unterhalt auch so.
Zur Unterhaltung sollt’ die Story sein – und wenn’s gefiel, dann bin ich froh.
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  #2  
Alt 30.01.2012, 20:02
Benutzerbild von anabell
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Registriert seit: 19.11.2010
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 638
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einfach wunderbar.

vielen herzlichen Dank!
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__________________
es gibt immer ein Morgen - und Heute ward Gestern...
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  #3  
Alt 31.01.2012, 11:08
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Registriert seit: 31.01.2012
Beiträge: 15
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Echt spitze, hast du das selbst gedichtet?
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