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Schwerbehinderung - Behinderung - Leistungen zur Teilhabe Hier geht es um die Behinderung, um Leistungen zur Teilhabe und Schwerbehinderung sowohl im Bereich Arbeit als auch im gesellschaftlichen Leben.

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  #1  
Alt 26.01.2010, 10:52
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Ausrufezeichen Wann steht meinen Sohn der Mehrbedarf zur Eingliederung ins Arbeitsleben zu

Mein Sohn jetzt 20 Jahre hat einen Behindertenausweis 80% mit den Merkzeichen G und B. Er ist ein ehemahliges Frühchen in der 25 Schwangerschaftswoche. Das Arbeitsamt hat auf einen IQ Test in einer Eignungsabklärung in Lingen beschlossen meinen Sohn in einer Behinderten Werkstadt unter zu bringen. Dieser IQ ist aber durch sein HDAS verfälscht. Er wird jetzt auf Medikenet eingestellt. Mit 7 Jahren hatte er einen IQ von 113, nun soll er an der Grenze zur geistigen Behinderung liegen. Da kann doch was nicht stimmen. Na ja das ist das eine.
Das andere ist ich habe immer wieder versucht den Mehrbedarf für Behinderte für ihn zu bekommen, der mir aber immer wieder abgelehnt wurde. Kann mir jemand sagenunter welchen Voraussetzungen er den bekommt. Auch sein Medikament das er jetzt bekommt, wird bei Erwachsenen nicht mehr getragen. Muß das Amt die zahlen. Vieleicht kann mir jemand bei meinen Problemen helfen. Ich weiß nicht mehr weiter
Liebe Grüsse Ruth
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  #2  
Alt 26.01.2010, 17:28
dms dms ist offline
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Frage

Ich gehe mal davon aus, dass Du den Mehrbedarf bei Bezug von ALGII meinst.
Den dort möglichen Mehrbedarf im Zusammenhang mit dem Besuch einer Werkstatt für Behinderte gibt es nur, wenn er einen Bescheid über Ausbildungsgeld hat, und dieses ihm auch gezahlt wird.
Der übliche Werdegang ist, dass er zunächst für ca 3 Monate in der WfB betreut wird. Daran schließen sich max. 2 Jahre an. Soweit diese Maßnahme durch die Agentur für Arbeit betreut wird, sollte er für die 2 Jahre und drei Monate Anspruch auf das oben erwähnte Ausbildungsgeld haben. Unter Vorlage des Bescheides steht Ihm auch der Mehrbedarf zu.

Ich habe bewusst erstmal die Paragraphen weggelassen, weil ich nicht genau weiß, ob ich deine Frage richtig aufgefasst habe.
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  #3  
Alt 26.01.2010, 18:13
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Zitat:
Zitat von dms Beitrag anzeigen
Ich gehe mal davon aus, dass Du den Mehrbedarf bei Bezug von ALGII meinst.
Den dort möglichen Mehrbedarf im Zusammenhang mit dem Besuch einer Werkstatt für Behinderte gibt es nur, wenn er einen Bescheid über Ausbildungsgeld hat, und dieses ihm auch gezahlt wird.
Der übliche Werdegang ist, dass er zunächst für ca 3 Monate in der WfB betreut wird. Daran schließen sich max. 2 Jahre an. Soweit diese Maßnahme durch die Agentur für Arbeit betreut wird, sollte er für die 2 Jahre und drei Monate Anspruch auf das oben erwähnte Ausbildungsgeld haben. Unter Vorlage des Bescheides steht Ihm auch der Mehrbedarf zu.

Ich habe bewusst erstmal die Paragraphen weggelassen, weil ich nicht genau weiß, ob ich deine Frage richtig aufgefasst habe.
Danke für Deine Antwort. Das ist richtig Wir bekommen ALGII.Wie ist das wird nach den ersten 3 Monaten neu entschieden ob er dort hingehört und wie es weiter geht LG Ruth
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  #4  
Alt 26.01.2010, 18:41
dms dms ist offline
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Zitat:
Zitat von Ruth Beitrag anzeigen
Danke für Deine Antwort. Das ist richtig Wir bekommen ALGII.Wie ist das wird nach den ersten 3 Monaten neu entschieden ob er dort hingehört und wie es weiter geht LG Ruth
I.d.R dienen die ersten 3 Monate dazu, festzulegen wie die weiteren 2 Jahre ablaufen sollen. Es wird das vorhandene Vermögen (Arbeitsfähigkeit und Arbeitsmöglichkeit) eingeschätzt. Es kann auch durchaus mal vorkommen, dass man sich schon nach weniger als drei Monaten festlegen kann. Danach schließen sich die 2 jahre an. Nur wenn gar nichts verwertbares an Arbeitsfähigkeit und Arbeitsmöglichkeit eingeschätzt wird -sehr selten-, wird der direkte weg in die WFB durch den Fachausschuss empfohlen. Dann wäre die Aufnahme in den geschützten Bereich der WfB. Da ist aber in der Regel das Sozialamt der Träger, so dass in diesen Fällen auch kein Ausbildungsgeld mehr durch die Agentur gezahlt werden kann. Da der Mehrbedarf jedoch an dem Bescheid Ausbildungsgeld hängt, entfällt diese Anspruchsgrundlage.

Das Bestewäre, ihr haltet engen Kontakt mit dem Reha-Berater der Agentur für Arbeit und eurem Ansprechpartner bei der ARGE. Vielleicht bittet Ihr beide, sich auch untereinander abzustimmen und gegenseitig zu informieren.
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